Kramer AG, Landschaftspflege – Gartengestaltung und regenerative Energiegewinnung – Hauptversammlung 2018

Kramer AG, Landschaftspflege – Gartengestaltung und regenerative Energiegewinnung

Gera

Wertpapierkenn-Nummer 539 660, 539 663

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 27. August 2018, 14.00 Uhr im Hotel-Restaurant „Zwergenschlösschen“,
Untermhäuser Str. 67/69, 07548 Gera

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben folgende Tagesordnung bekannt:

1.

Vorlage und Bericht des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 228.901,28 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je Vorzugsaktie im Nennbetrag von EUR 1

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,02 je Stammaktie im Nennbetrag von EUR 1

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates die Entlastung zu erteilen.

5.

Abschlussbericht des Vorstandes für die geplanten Ziele und Maßnahmen im Geschäftsjahr 2018

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 12 der Satzung (Teilnahme und Stimmrecht) diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die ihre Aktien bis 23. August 2018 während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar oder bei

Bankhaus Gebr. Martin AG in Göppingen, Fax-Nummer: 07161/96 93 17

hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

 

Gera, im Juli 2018

Kramer AG

Der Vorstand

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