KREMLIN AG – außerordentliche Hauptversammlung

KREMLIN AG

Hamburg

WKN: A1PHFR
ISIN: DE000A1PHFR2

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Kremlin AG
gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung

Die Beteiligungen im Baltikum AG hat mit Schreiben vom 07.06.2016 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG an die Kremlin AG gestellt. Dieser Aufforderung kam der Vorstand der Kremlin AG, Herr Hans-Hermann Mindermann, nicht nach. Durch Beschluss vom 30.09.2016 hat das Amtsgericht Hamburg – Registergericht die Beteiligungen im Baltikum AG ermächtigt, eine Hauptversammlung einzuberufen. Zur Umsetzung dieser gerichtlichen Ermächtigung laden wir die Aktionäre der Kremlin AG zu der am

18.11.2016, 10:00 Uhr,

im hbw ConferenceCenter Haus der Bayerischen Wirtschaft
3. Stock, Raum Nürnberg
Max-Joseph-Str. 5
80333 München stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung
der Kremlin AG ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung der Kremlin AG beginnt um 09:30 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1: Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Das Registergericht Hamburg hat Herrn Ralf Bake, Herrn Volker Deibert und Herrn Patrick Kenntner zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt bis zu deren Neuwahl. Daher ist eine Neuwahl für drei Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.

Die Beteiligungen im Baltikum AG schlägt vor:

1.

Herrn Georg Engels, Vorstand der Beteiligungen im Baltikum AG, Steinheim am Albuch,

2.

Herrn Patrick Kenntner, Vorstand der Konsortium AG, Steinheim am Albuch,

3.

Herrn Wolfgang Erhard Reich, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Heidenheim,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, zu wählen.

Ersatzmitglieder

Die Beteiligungen im Baltikum AG schlägt ferner vor zu beschließen:

1. Herrn Willy Bublitz, Maler & Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang E. Reich, Herrn Patrick Kenntner und Herrn Gerhard Proksch zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

2. Herrn Wolfgang W. Reich, Dipl.-Betriebswirt, Steuerfachmann, selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang E. Reich, Herrn Patrick Kenntner und Herrn Gerhard Proksch zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Wolfgang W. Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Wolfgang W. Reich seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Willy Bublitz ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Wolfgang W. Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Angaben zu den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Angaben zu vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Herr Georg Engels ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A.

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.

KK Immobilien Fonds IV AG & Co. KG a.A.

Klosterbrauerei Königsbronn AG

VCI Venture Capital und Immobilien AG

VAP Vorboersliche-Aktienplattform.de AG

AGS Portfolio AG

SPV Edelmetalle AG

Herr Patrick Kenntner ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Karwendelbahn AG

Aurum Sachwerte AG

AGS Portfolio AG

Beteiligungen im Baltikum AG

Private Equity Fonds II AG & Co. KG a.A.

SPV Edelmetalle AG

Kremlin AG

Herr Wolfgang Erhard Reich ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

VCI Venture Capital und Immobilien AG

VAP Vorboersliche Aktienplattfrom.de AG

Aurum Sachwerte AG

Karwendelbahn AG

Klosterbrauerei Königsbronn AG

Konsortium AG

Herr Willy Bublitz ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Beteiligungen im Baltikum AG

SPV Edelmetalle AG

Reich Immobilien AG

ausserboerslich.com AG

Herr Wolfgang Wilhelm Reich ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

keinen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Weitere Informationen zur Einberufung und Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Kremlin AG ist das Grundkapital der Kremlin AG eingeteilt in 400.000 Aktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Es bestehen also 400.000 Stimmrechte. Eigene Aktien hält die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt unseres Wissens nach nicht.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform, in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („Nachweis“) erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 28. Oktober 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen („Nachweisstichtag“).

Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung spätestens am 16. November 2016, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Fax: 07329/9180928
E-Mail: info@baltikum-ag.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung der Kremlin AG übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG einschränken zu wollen –, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Kremlin AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien der Kremlin AG besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung der Kremlin AG angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung der Kremlin AG teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen – soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll – der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung der Kremlin AG übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:

KREMLIN AG
Sebastian-Kneipp-Str. 41
60439 Frankfurt
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

hilfsweise unter

Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Fax: 07329/9180928
E-Mail: info@baltikum-ag.de

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung der Kremlin AG durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder vorher unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst zum Ablauf des 16. November 2016, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Kremlin AG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung der Kremlin AG können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:

Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Fax: 07329/9180928
E-Mail: info@baltikum-ag.de

hilfsweise unter

KREMLIN AG
Sebastian-Kneipp-Str. 41
60439 Frankfurt
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kremlin-aktie.de (Menüpunkt Unternehmen/Hauptversammlungen) eingesehen werden.

Hilfsweise können diese Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Beteiligungen im Baltikum AG unter www.baltikum-ag.de unter der Rubrik Investor Relations eingesehen werden.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der Kremlin AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der Kremlin AG zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 18.10.2016, 24:00 Uhr schriftlich zugegangen sein. Ein später zugegangenes Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung der Kremlin AG und im Zeitpunkt der Antragstellung Inhaber der Aktien der Kremlin AG sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Nach § 70 AktG bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu übermitteln:

KREMLIN AG
Sebastian-Kneipp-Str. 41
60439 Frankfurt
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Sollte die Zustellung von Ergänzungsverlangen an die Kremlin AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende Adresse zu übermitteln:

Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Fax: 07329/9180928
E-Mail: info@baltikum-ag.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Kremlin AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Kremlin AG zugänglich zu machen, wenn er bei der Kremlin AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 03.11.2016, 24:00 Uhr eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Kremlin AG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen solchen Tagesordnungspunkt enthält. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er bei der Kremlin AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 03. November 2016, 24:00 Uhr eingeht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der Kremlin AG sind zu richten an:

KREMLIN AG
Sebastian-Kneipp-Str. 41
60439 Frankfurt
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Sollte die Zustellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen an die Kremlin AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende Adresse zu übermitteln:

Beteiligungen im Baltikum AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Fax: 07329/9180928
E-Mail: info@baltikum-ag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge (nebst Begründung) werden nicht berücksichtigt.

Die Kremlin AG wird rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der Kremlin AG im Internet unter www.kremlin-aktie.de (Menüpunkt Unternehmen/Hauptversammlungen) zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

Hilfsweise werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge auf der Internetseite der Beteiligungen im Baltikum AG unter www.baltikum-ag.de unter der Rubrik Investor Relations bekannt gemacht.

Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Kremlin AG absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung der Kremlin AG führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.

Auskunftsrechte des Aktionärs

Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär der Kremlin AG auf Verlangen in der Hauptversammlung der Kremlin AG vom Vorstand der Kremlin AG Auskunft über Angelegenheiten der Kremlin AG zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung der Kremlin AG ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Vorstand der Kremlin AG darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Kremlin AG oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der Kremlin AG, in der Hauptversammlung der Kremlin AG und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist.

Hinweis auf der Internetseite der Kremlin AG und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der Kremlin AG finden Sie auf der Internetseite der Kremlin AG unter www.kremlin-aktie.de (Menüpunkt Unternehmen/Hauptversammlungen).

Hilfsweise werden die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der Kremlin AG auf der Internetseite der Beteiligungen im Baltikum AG unter www.baltikum-ag.de unter der Rubrik Investor Relations bekannt gemacht.

 

Steinheim, im Oktober 2016

 

Beteiligungen im Baltikum AG
kraft gerichtlicher Ermächtigung
Der Vorstand
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