Kremlin AG – Hauptversammlung 2016

Kremlin AG

Hamburg

WKN A1PHFR
ISIN: DE000A1PHFR2

Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14.12.2015 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Kremlin AG, am Freitag, den 22. Januar 2016, um 09.00 Uhr im Hotel RIU Plaza Berlin, Raum WAGNER, 1. Etage, Martin-Luther-St. 1 in 10777 Berlin einberufen.

Auf Verlangen des Aktionärs Herrn Wolfgang Erhard Reich, Erchenstr. 70, 89522 Heidenheim an der Brenz, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Januar 2016 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte um die Tagesordnungspunkte mit den Nummern 8 und 9 ergänzt und hiermit bekannt gemacht.

 

TOP8
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Der Aktionär, Herr Wolfgang Erhard Reich, Erchenstr. 70, 89522 Heidenheim an der Brenz schlägt vor, zu beschließen:

a)

§ 7 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben

b)

§ 7 Abs. 3 der Satzung wird zu § 7 Abs. 2

c)

§ 15 der Satzung wird aufgehoben

d)

§ 22 der Satzung wird zu § 15

e)

§ 16 (2) der Satzung wird zu § 17

f)

§ 23 der Satzung wird zu § 22

TOP9
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aktionär, Herr Wolfgang Erhard Reich, Erchenstr. 70, 89522 Heidenheim an der Brenz schlägt vor, zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird ab dem Geschäftsjahr 2014, bis zu einem anders lautenden Hauptversammlungsbeschluss, pro Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR 1.500,00 und dem Vorsitzenden pro Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR 3.000,00 gewährt. Ist eine Person nicht während des gesamten Geschäftsjahres Mitglied des Aufsichtsrats, wird die Vergütung anteilig gewährt. Entsprechendes gilt in dem Fall, in dem ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht während des gesamten Geschäftsjahres Vorsitzender des Aufsichtsrats ist.

 

Hamburg, im Dezember 2015

Kremlin AG

Der Vorstand

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