KROMI Logistik AG: Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts

KROMI Logistik AG

Hamburg

– ISIN DE000A0KFUJ5 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter
anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der KROMI Logistik AG hat am 8. Dezember 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 7. Dezember 2025 eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 26. Oktober 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts). Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 26. Oktober 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der KROMI Logistik AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Hamburg, im Dezember 2020

KROMI Logistik AG

Der Vorstand

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