KRONES Aktiengesellschaft
Neutraubling
ISIN DE0006335003
WKN 633500
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)
Die ordentliche Hauptversammlung der KRONES Aktiengesellschaft hat am 23. Mai 2023 beschlossen, den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 22. Mai 2028 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 13. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung der KRONES Aktiengesellschaft am 23. Mai 2023. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung ist in der am 13. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KRONES Aktiengesellschaft am 23. Mai 2023 wiedergegeben.
Neutraubling, im Mai 2023
KRONES Aktiengesellschaft
Der Vorstand