K+S Aktiengesellschaft – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
K+S Aktiengesellschaft
Kassel
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 12.06.2020

K+S Aktiengesellschaft

Kassel

ISIN: DE000KSAG888
Wertpapier-Kenn-Nr. KSAG88

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die Schaffung eines bedingten Kapitals)

Die ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft, Kassel, hat am 10. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 9. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 600.000.000,00 € mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und in diesem Zusammenhang den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt 19.140.000,00 € nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, die am 28. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Der Beschluss wird beim Handelsregister Kassel (HRB 2669) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 19.140.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 19.140.000 auf Namen lautende Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 28. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 9 der ordentlichen Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital) und die Satzung entsprechend zu ändern. Das bedingte Kapital wird mit Eintragung der Änderung der Satzung im Handelsregister Kassel (HRB 2669) wirksam. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des Hauptversammlungsbeschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die am 28. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.

Die von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 erteilte Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Mai 2020 Wandel- und Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 750.000.000,00 € zu begeben und das hierfür geschaffene bedingte Kapital wurden aufgehoben.

2.

Mitteilung § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Beschlussfassung über Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre)

Die ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft, Kassel, hat am 10. Juni 2020 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 9. Juni 2025 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu sonstigen Zwecken zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 28. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

Die durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist am 11. Mai 2020 ausgelaufen.

 

Kassel, im Juni 2020

K+S Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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