KST Beteiligungs AG – Hauptversammlung 2017

KST Beteiligungs AG

Stuttgart

ISIN DE000A161309

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 20. April 2017 um 10:00 Uhr, Einlass ab 09:30 Uhr
im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark, Raum Degerloch,
Friedrich-Strobel-Weg 4–6, 70597 Stuttgart

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter www.kst-ag.de abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn von EUR 684.435,83 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 5.500.000 Aktien EUR 550.000,00,

b) Vortrag auf neue Rechnung von EUR 134.435,83.

Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahin gehend modifiziert werden, dass der auf die eigenen Aktien entfallende Betrag der Dividende ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen wird, wodurch sich der zur Ausschüttung kommende Betrag entsprechend vermindert.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

Herr Reinhard Voss ist durch den Wechsel in den Vorstand am 30.05.2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seiner Stelle wurde Herr Florian Fenner durch das Amtsgericht Stuttgart zum Mitglied des Aufsichtsrats der KST Beteiligungs AG bestellt. Die gerichtliche Bestellung soll nunmehr von der Hauptversammlung bestätigt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Florian Fenner, Fondsmanager, Potsdam, für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018, beschließt, zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

6. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und § 5 Ziffer 6 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a) § 5 Ziffer 6 wie folgt neu zu fassen:

„6) Vergütung des Aufsichtsrats:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen und den Vorteilen aus einer von der Gesellschaft auf ihre Rechnung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zahlbare jährliche Vergütung, die durch Hauptversammlungsbeschluss festgelegt wird und so lange gilt, bis ein neuer Hauptversammlungsbeschluss dazu gefasst wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte, sein Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats aus, so erhält es die entsprechende zeitanteilige Vergütung.“

b) Die einfache Vergütung je Aufsichtsratsmitglied wird ab dem Geschäftsjahr 2017 auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Revision GmbH, Kelterstr. 69, 73265 Dettingen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der KST Beteiligungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 13. April 2017 entweder in Textform (§ 126b BGB) oder elektronisch per E-Mail bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse eingegangen sein:

KST Beteiligungs AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711 / 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 14. April 2017 bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.

Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft mit dem Anmeldebogen übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Für Kreditinstitute und eine in §§ 135 Absatz 8 AktG und 135 Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.

Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat die Mitarbeiterin Sabine Lebus als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen möchten, müssen dieser in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens 18. April 2017 (Eingang bei der Gesellschaft) per Post, per Fax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu senden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

KST Beteiligungs AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711 / 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens unter www.kst-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 5.500.000,00, eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 114.424 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 5.385.576 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Stuttgart, im März 2017

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

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