Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KST Beteiligungs AG Stuttgart |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 06.03.2020 |
KST Beteiligungs AGStuttgartISIN DE000A161309Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu deram Freitag, den 17. April 2020 um 11:00 Uhr, Einlass ab 10:30 Uhr,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt hat. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 575.719,42 wie folgt zu verwenden:
Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, dass der auf die eigenen Aktien entfallende Betrag der Dividende ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen wird, wodurch sich der zur Ausschüttung kommende Betrag entsprechend vermindert. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats Im Rahmen der Hauptversammlung ist die Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: Martin Schmitt, Gechingen, Dipl.-Betriebswirt (BA)
Professor Dr. Peter Steinbrenner, Affalterbach,
Florian Fenner, St. Ulrich am Pillersee, Österreich, Fondsmanager Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Revision GmbH, Kelterstr. 69, 73265 Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der KST Beteiligungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2020 (Karfreitag) zugegangen sein. Die Anmeldung kann entweder in Textform (§ 126b BGB) an nachfolgende Adresse oder per E-Mail unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse übermittelt werden:
KST Beteiligungs AG
Dammstraße 5
71120 Grafenau
E-Mail: info@kst-ag.de
Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 11. April 2020 bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.
Weitere Hinweise
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft mit dem Anmeldebogen übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Für Kreditinstitute und eine in §§ 135 Absatz 8 AktG und 135 Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.
Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat die Mitarbeiterin Sabine Lebus als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen möchten, müssen dieser in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens 15. April 2020 (Eingang bei der Gesellschaft) an die nachfolgend genannte Adresse der Gesellschaft zu senden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären können ausschließlich entweder schriftlich an die Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
KST Beteiligungs AG
Dammstraße 5
71120 Grafenau
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse:
info@kst-ag.de
übermittelt werden.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens unter
www.kst-ag.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 5.500.000,00, eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 173.424 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 5.326.576 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Stuttgart, im März 2020
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand