KST Beteiligungs AGStuttgartISIN DE000A161309Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu deram Montag, den 27. Juni 2022 um 14:00 Uhr, Einlass ab 13:30 Uhr,im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 nebst Bericht Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
und dort im Bereich Hauptversammlungen unter
abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,07 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte b) Vortrag auf neue Rechnung von EUR 945.641,25. Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie deren späteren Die von der Hauptversammlung am 21. September 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 und 8 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die von der Hauptversammlung am 21. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 erteilte
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Der Vorstand beantragt unter Punkt 5 der Tagesordnung, das Bezugsrecht der Aktionäre Der Vorstand beantragt unter Punkt 5 der Tagesordnung ferner, das Bezugsrecht der Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der KST Beteiligungs AG die notwendige Flexibilität Durch diese Vorgaben werden die Aktionäre vor einer unzulässigen Verwässerung ihres Sofern die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss keine bedingte |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Revision GmbH, |
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 6 Abs. 2 der Satzung der KST Beteiligungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die
im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen
wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2022 zugegangen
sein. Die Anmeldung kann entweder in Textform (§ 126b BGB) an nachfolgende Adresse
oder per E-Mail unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse übermittelt werden:
KST Beteiligungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
E-Mail: info@kst-ag.de
Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um frühzeitige Übersendung des Anmeldebogens
an die Gesellschaft.
Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 21. Juni 2022 bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.
Weitere Hinweise
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachtserteilung das
von der Gesellschaft mit dem Anmeldebogen übersandte Vollmachtsformular zu verwenden.
Für Kreditinstitute und eine in §§ 135 Absatz 8 AktG und 135 Absatz 10 AktG i.V.m.
§ 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen
Regelungen zur Vollmachtserteilung.
Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreterinnen bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Gesellschaft hat Frau Sabine Lebus als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der
Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin
bevollmächtigen möchten, müssen dieser in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung
des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmacht und Weisungen sind bis spätestens 23. Juni
2022 (Eingang bei der Gesellschaft) an die nachfolgend genannte Adresse bzw. E-Mail-Adresse
der Gesellschaft per Post oder E-Mail zu senden, soweit die Vollmachten nicht der
Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere
Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären können ausschließlich entweder schriftlich
an die Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
KST Beteiligungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse:
info@kst-ag.de
übermittelt werden.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen
Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind
ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens
unter
www.kst-ag.de
im Bereich Hauptversammlungen unter
https://kst-ag.de/hauptversammlungen/index.html
zugänglich.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 5.000.000,00, eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 323.424 von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien sind somit 4.676.576 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Sindelfingen, 10. Mai 2022
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand