KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 125 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 UmwG

KUKA Aktiengesellschaft

Augsburg

– ISIN DE0006204407 –

Bekanntmachung gemäß § 125 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 UmwG

Es wird darauf hingewiesen, dass die KUKA Deutschland GmbH mit Sitz in Augsburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 14914) als übertragende Gesellschaft einen Teil ihres Vermögens durch Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die KUKA Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 22709) als übernehmende Gesellschaft übertragen soll.

Die beteiligten Rechtsträger haben am 22. November 2021 (Urkunde des Notars Tobias Feist mit Amtssitz in Augsburg vom 22. November 2021, Urkundenrolle Nr. 4895 F/​2021) einen entsprechenden Abspaltungsvertrag geschlossen.

Ein Beschluss der Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft (§ 62 Abs. 1 UmwG) sowie ein Beschluss der KUKA Deutschland GmbH (§ 62 Abs. 4 UmwG) über die Zustimmung zum Abspaltungsvertrag ist nicht erforderlich, weil die KUKA Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der KUKA Deutschland GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Abspaltungsbericht, eine Abspaltungsprüfung und ein Abspaltungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§ 125 UmwG i.V.m. §§ 8 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG).

Aktionäre der KUKA Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der KUKA Aktiengesellschaft erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Abspaltung beschlossen wird (§ 125 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der KUKA Aktiengesellschaft enthält keine abweichenden Festlegungen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.

Ab sofort sind für die Dauer eines Monats der Abspaltungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der KUKA Aktiengesellschaft, die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der KUKA Deutschland GmbH sowie der Halbjahresfinanzbericht der KUKA Aktiengesellschaft für das erste Halbjahr 2021 gem. § 115 WpHG über die Internetseite der KUKA Aktiengesellschaft zugänglich.

Augsburg, im November 2021

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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