KUKA Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung und genehmigtes Kapital 2015

KUKA Aktiengesellschaft
Augsburg
– ISIN DE0006204407 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
– Dividendenbekanntmachung und genehmigtes Kapital 2015 –

Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft teilt gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:
1. Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft hat am 10. Juni 2015 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 57.265.286,12 eine Dividende in Höhe von EUR 0,40 je Stückaktie auf die 35.708.315 dividendenberechtigten Stückaktien, insgesamt EUR 14.283.326,00 auszuschütten. Der Restbetrag von EUR 42.981.960,12 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird vom 11. Juni 2015 an grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag, soweit dieser noch nicht ausgenutzt ist, vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens auf Antrag ermäßigen.
2. Genehmigtes Kapital 2015

Weiterhin hat die ordentliche Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft am 10. Juni 2015 beschlossen, ein neues genehmigtes Kapital (genehmigtes Kapital 2015) zu schaffen und die Satzung dementsprechend zu ändern. Die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 über die Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2016 um bis zu EUR 39.428.560,60 durch Ausgabe neuer Aktien einmalig oder mehrmals zu erhöhen, wird aufgehoben; § 4 Abs. 5 der Satzung wird dementsprechend neu gefasst.

Die ordentliche Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft hat am 10. Juni 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 46.420.808,20 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung der Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die am 23. April 2015 im elektronischen Bundesanzeiger zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft veröffentlicht worden sind, verwiesen.

Die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 5 der Satzung wurde zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Augsburg angemeldet.

Augsburg, im Juni 2015

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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