Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft – 118. Hauptversammlung

Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft
Kulmbach
ISIN: DE0007007007
WKN: 700 700

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, 20. Mai 2015, 10:00 Uhr (Einlass 09:00 Uhr)

in der Dr.-Stammberger-Halle Kulmbach, Sutte 2, 95326 Kulmbach, stattfindenden
118. ordentlichen Hauptversammlung

ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen liegen von dem Zeitpunkt der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft aus. Sie können zudem im Internet über http://www.kulmbacher.de/hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift erteilt und zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft in Höhe von EUR 509.309,13 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von EUR 0,11 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 369.600,00
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 100.000,00
Gewinnvortrag: EUR 39.709,13
Bilanzgewinn: EUR 509.309,13
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Thomas Polanyi hat mit Schreiben vom 25. September 2014 unter Einhaltung der Monatsfrist gem. § 8 Abs. 3 der Satzung seine Ämter als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. In der Aufsichtsratssitzung vom 3. Dezember 2014 wurde Herr Roland Tobias zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Herr Willem C. A. Hosang wurde am 20. November 2014 vom Amtsgericht Bayreuth als Nachfolger von Herrn Thomas Polanyi zum Aufsichtsratsmitglied der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft bestellt. Herr Willem C. A. Hosang soll nun durch einen Beschluss der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Laut § 8 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Die Amtszeit von Herrn Thomas Polanyi hätte mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, geendet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Willem C. A. Hosang, Hergiswil, Schweiz
Jurist, pensioniert

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

BayernLB
c/o dwpbank
WASHV
Landsberger Str. 187
80687 München
Telefax: +49 (0)69 5099 – 11 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft
Heike Hartelt
Lichtenfelser Straße 9
95326 Kulmbach
Telefax: +49 (0)9221/705-368
E-Mail: hauptversammlung@kulmbacher.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften müssen in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 121 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG). Die nachfolgenden Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein vom depotführenden Institut in Textform in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Nachweis ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 29. April 2015 (00:00 Uhr), zu beziehen.

Anstatt vorgenannten Nachweis zu führen, kann der Aktionär während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank seine Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung muss bis zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 29. April 2015 (00:00 Uhr), erfolgen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bzw. die Bescheinigung über die Hinterlegung müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 13. Mai 2015 (24:00 Uhr), zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnommen werden.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Kulmbach, im März 2015

Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.