Kunstanstalten May Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Kunstanstalten May Aktiengesellschaft i. L.

Aschaffenburg

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, dem 16. August 2017, 16.00 Uhr

in den Räumen unserer Gesellschaft, Weichertstraße 20 in Aschaffenburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Aus den anderen Gewinnrücklagen wurde im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31.12.2016 eine Entnahme von EUR 243.966,56 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages vorgenommen. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, keine Dividende zu zahlen und den Bilanzgewinn von EUR 0,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Aktionärsvertreter Herrn Reinhard Golembiewski, Kahl in den Aufsichtsrat zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat beim Vorstand, am Sitz der Gesellschaft, Weichertstraße 20, 63741 Aschaffenburg, bis spätestens am 10. August 2017 zu erfolgen.

Für Vollmachten ist die schriftliche Form erforderlich und genügend; sie verbleiben in Verwahrung der Gesellschaft.

 

Aschaffenburg, im Juni 2017

Der Abwickler

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