Kurfürstin Holding AG Bad Tölz – Hauptversammlung

Kurfürstin Holding AG

Bad Tölz

Ergänzend zur Einladung zu der am Montag, den 25. August 2014, 12.00 Uhr, in Bad Tölz, Ludwigstraße 13, Hotel Jodquellenhof, stattfindenden

10. ordentlichen Hauptversammlung

kündigen wir folgenden weiteren Punkt 6 der Tagesordnung an:

6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Tag der Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft mit einem Volumen von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel mit eigenen Aktien genutzt werden.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, § 53 a AktG, nach Wahl des Vorstands mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Betrag von 300,00 EUR je Aktie nicht unterschreiten und den Betrag von 700,00 EUR je Aktie nicht überschreiten.

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien insbesondere wie folgt zu verwenden:

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworben werden, den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, § 53 a AktG, zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann im Fall der Veräußerung von Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrat für Spitzenbeträge ausschließen.

Die Aktien können ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.

Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam, ganz oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen Aktien Gebrauch gemacht werden.

 

Bad Tölz, im Juli 2014

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand
Dr. Max A. Hoefter

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