KW Financial Services Holding AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG an die Aktionäre

KW Financial Services Holding AG
Grasbrunn
(nachstehend: die „Gesellschaft“)
AG München, HRB 124760
Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG an die Aktionäre

Bezugsaufforderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juli 2015 hat beschlossen, das Grundkapital von zurzeit EUR 170.004,55 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 56.669,04 durch Ausgabe von bis zu 22.167 neue, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 170.004,55/66.500 (mithin EUR 2,556459398). Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2015 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 225,56 je Stückaktie. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 3:1 zum Bezug angeboten. Auf je 3 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär 1 neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 225,56 zeichnen und beziehen. Spitzenbeträge sind vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages bis spätestens 30. September 2015 in bar auf das Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft bei der Raiffeisenbank RSA, IBAN DE73 7016 9524 0200 0449 97 zu leisten.

Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung unserer Gesellschaft bestimmt der Vorstand über die Form der Aktienurkunden. Gemäß der Entscheidung des Vorstandes ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
vom 20. Juli 2015 bis 10. August 2015

bei der Gesellschaft unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens bis 10. August 2015 zu achten.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 225,56 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 30. September 2015 auf das oben genannte Konto gezahlt wird.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
bis einschließlich 30. September 2015

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien berücksichtigen und den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine ganze Aktienzahl abgerundet. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 225,56 je neuer Aktie ist für die so zusätzlich bezogenen Aktien bis spätestens zum 30. September 2015 in bar auf das oben angegebene Kapitalerhöhungssonderkonto zu zahlen.

Für den Fall, dass nicht alle Aktien im Rahmen des Bezugsangebots (Bezugsrecht und Mehrbezug der Aktionäre) bezogen werden, werden die verbleibenden Aktien parallel zum Mehrbezugsangebot im Rahmen einer gesonderten Privatplatzierung (d. h. unter Nutzung der Ausnahmen von der Prospektpflicht) bei interessierten Investoren zum Bezugspreis platziert werden. Eine konkrete Zeichnungsmöglichkeit wird den Investoren nur nach gesonderter Ansprache durch die Gesellschaft eingeräumt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das vorliegende Schreiben kein Angebot an die Investoren und keine Aufforderung an Investoren zur Abgabe von Angeboten darstellt.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30. September 2015 mindestens 20.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis spätestens am 31. Oktober 2015 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

München, im Juli 2015

Für den Vorstand
Klaus Wallner, Vorstandsvorsitzender

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