KWA Contracting AG – Hauptversammlung 2018

KWA Contracting AG

Stuttgart

Wertpapierkenn-Nummer 783 087

Der Vorstand beruft hiermit

die 20. ordentliche Hauptversammlung der KWA Contracting AG

am

Montag, 30. Juli 2018, um 14:00 Uhr

im
SpOrt Stuttgart
Sport-, Bildungs- und Dienstleistungszentrum GbR,
Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart (Raum 0.5),

ein.

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes des Vorstandes der Gesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 225.307,03 EUR eine Dividende von EUR 0,30 je gewinnberechtigter Aktie im Nennwert von EUR 10,00 auszuschütten. Dies sind 649.901 Aktien x EUR 0,30 = 194.970,30 EUR und einen Betrag in Höhe von 30.336,73 EUR in den Gewinnvortrag einzustellen.

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen und für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigte Aktie vorsieht.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HSM Wirtschaftstreuhand Leonberg GmbH zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu wählen.

TOP 7

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018

TOP 8

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens 2 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 27. Juli 2018 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

mindestens in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) in Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

oder (2) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft – soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt – eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten Werktag vor dem Tage der Hauptversammlung bei der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.

Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung einschließlich Vollmachtsformular erhalten unsere Aktionäre auf dem Postweg.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

Gegenanträge müssen – im Gegensatz zu Wahlvorschlägen – begründet werden. Wir werden rechtzeitig (bis zum Ablauf des 15. Juli 2018) gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Stuttgart, im Juni 2018

KWA Contracting AG

Der Vorstand

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