KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG – Ordentliche Hauptversammlung

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG

München

Einladung
Ordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 24. Juni 2022
um 10.00 Uhr
im KWA Georg-Brauchle-Haus, Staudinger Str. 58, 81735 München stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021

eingeladen.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des Lageberichts und
des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 sowie des Konzernabschlusses
zum 31.12.2021 und des Konzernlageberichts

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung
des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 82008
Unterhaching, Biberger Straße 50, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat berichtet in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2021.
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen bereits in seiner AR-Sitzung vom 13.05.2022 festgestellt
bzw. gebilligt hat.

2.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Situation und zum Verlauf des Geschäftsjahres
2021

Der Vorstand berichtet in über das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 sowie über den aktuellen
Geschäftsverlauf. Zu Tagesordnungspunkt 2 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.

3.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 12.299.451,28
den Betrag in Höhe von € 3.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Markus Blume hat uns darüber informiert, dass er im Zusammenhang mit seiner Ernennung
zum Staatsminister für Wissenschaft und Kunst sein Aufsichtsratsmandat bei der KWA
gAG niederlegt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aktionärin Frau Prof. Barbara Fink (siehe Anlage 1)
in den Aufsichtsrat der KWA gAG zu wählen. Die Amtsdauer endet zusammen mit den weiteren
fünf Aufsichtsräten mit der Hauptversammlung 2026.

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor die LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Reiner-Peter
Doll als geschäftsführenden Gesellschafter und verantwortlichen Wirtschaftsprüfer,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

8.

Ausgabe von Aktien

Die Gesellschaft verfügt derzeit über sieben eigene Aktien. Es ist geplant, davon
drei Aktien neu auszugeben. Für weitere Informationen siehe Anlage 2.

9.

Vorschläge zur Satzungsänderung

1)

Ergänzung im Hinblick auf die beabsichtigte Gemeinnützigkeit der KWA Betriebs- und
Service gemeinnützige GmbH der Satzung in § 2 Abs. 3 Satz 2 (Neu):

„Die Gesellschaft verfolgt ihre satzungsmäßigen, steuerbegünstigten Ziele auch in
dem planmäßigen Zusammenwirken mit der KWA Betriebs- und Service gemeinnützige GmbH,
die im Wesentlichen Dienstleistungen an die Gesellschaft und ihre übrigen, gemeinnützigen
Beteiligungsunternehmen erbringt.“

2)

Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands soll folgende Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 1 erfolgen:

„Der Vorstand besteht aus höchstens drei Mitgliedern.“
(Satz 2 ff unverändert: „Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat.“

3)

Im Hinblick auf die Organisationsstruktur der KWA gAG soll § 11 Abs.1 wie folgt neu gefasst werden:

„Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied
zusammen mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen gemeinsam vertreten.“

Zur Klarstellung soll außerdem § 11 Abs. 2 wie folgt neu gefasst werden:

„Der Aufsichtsrat wird ermächtigt im Sinne von § 78 Abs. 3 Satz 2 AktG die Vertretung
der Gesellschaft zu regeln. Er kann regeln, dass die Gesellschaft von einem Vorstand
oder von einem Prokuristen alleine vertreten werden kann. Außerdem kann der Aufsichtsrat
bestimmen, dass ein Vorstand oder mehrere Vorstandsmitglieder und ein Prokurist oder
mehrere Prokuristen der Gesellschaft von § 181 2.Alt.BGB befreit werden.“

 

München, den 19. Mai 2022


Der Vorstand

 

Anlage 1

Zu 6. Wahlen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach dem Aktiengesetz in Verbindung mit § 13 der Satzung
zusammen. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Person zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

Vorname Name ausgeübter Beruf Wohnort
Prof. Dr. Barbara Fink Ärztin Bad Dürrheim

Anlage 2

Zu 8. Ausgabe von Aktien

Der Aufsichtsrat schlägt folgende drei Personen als neue Aktionärinnen vor:

Vorname Name ausgeübter Beruf Wohnort
Claudia Köhler Mitglied des bayerischen Landtags Unterhaching
Almut Boller Geschäftsführerin Hessischer Heilbäderverband e.V. Königstein im Taunus
Waltraud Kannen Geschäftsführerin Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Ehrenkirchen
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