Kyros 52 Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Kyros 52 Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 21.02.2020

Kyros 52 Aktiengesellschaft

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit dem Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihre bisherige Beteiligung an der Kyros 52 Aktiengesellschaft in den gemäß §§ 20 Abs. 1 und 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhen nicht mehr besteht.

2.

Die Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Kyros 52 Aktiengesellschaft unmittelbar gehört. Außerdem hat uns die Siemens Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Kyros 52 Aktiengesellschaft unmittelbar gehört.

 

München, im Februar 2020

– Der Vorstand –

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