Lagunenstadt Ueckermünde AG – 13. ordentliche Hauptversammlung

Lagunenstadt Ueckermünde AG
Ueckermünde
Amtsgericht Neubrandenburg, HRB Nr. 5936
Einladung

Die

13. ordentliche Hauptversammlung

findet am
Samstag, den 28.03.2015 um 9.00 Uhr

im Saal „Haus an der Schleuse“, Schleusenstr. 5 B, 17358 Torgelow statt.

Tagesordnung:
1.

Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01.2014–31.12.2014 sowie Bericht des Aufsichtsrates
3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2014.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Ergebnis wird auf das Jahr 2015 übertragen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 01.01.–31.12.2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Vorstand Frau Kesten wird für das Geschäftsjahr 2014 entlastet.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Der Vorstand schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014 entlastet.
6.

Information der Aktionäre über die Vorgänge im Zusammenhang mit der Ausschreibung für die Verwaltung ab 01.01.2016 sowie die Bewerbung der LUAG für die Verwaltung der WEG Lagunenstadt Ueckermünde
7.

Wahl des neuen Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Rudi Grimm,
Andre Klink,
Dietmar Karl Otto Schmidt

Vorstellung der Kandidaten

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die den Kaufpreis der Aktie und die Verwaltungsabgabe gezahlt haben.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass auf der Hauptversammlung in diesem Jahr keine Gäste zugelassen werden können.

Zusätzliche Anträge der Aktionäre können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 09.03.2015 bei der Lagunenstadt AG eingegangen sind.

Die Bilanz, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates werden ab dem 26.02.2015 in den Räumlichkeiten der Lagunenstadt zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt.

Gleichzeitig kommen wir hiermit der Anzeigenpflicht nach § 92 Aktiengesetz nach und zeigen an, dass der Verlustvortrag zuzüglich des Gewinns 2014 die Hälfte des Grundkapitals übersteigt.

Bitte reservieren Sie rechtzeitig Ihre Wohnung!

Ueckermünde, 22.02.2015

Lagunenstadt Ueckermünde AG

Antje Kesten (Vorstand)

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