Lagunenstadt Ueckermünde AG
Ueckermünde
Amtsgericht Neubrandenburg, HRB Nr. 5936
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Samstag, den 20. Februar 2016, 10 Uhr |
in der Strandhalle, Am Strand, 17373 Ueckermünde, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung |
gem. § 122 AktG ein.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
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2. |
Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters Herr RA Rohe |
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3. |
Beantwortung folgender Fragen durch den Aufsichtsrat (Antrag RA Kröger):
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4. |
Bericht über die Erhebung einer Strafanzeige gegen die Aufsichtsratsmitglieder Herrn Grimm, Herrn Klink und Herrn Schmidt sowie gegen die Vorstandsmitglieder Frau Hein und Frau Kasel (Antrag RA Kröger) |
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5. |
Berichte zur Vermarktung der Ferienwohnanlage Lagunenstadt
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6. |
Abberufung des möglicherweise noch amtierenden Aufsichtsrates bestehend aus den Herren Rudi Grimm, André Klink und Dietmar Schmidt sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen diesen gegenüber wegen mangelhafter Ausübung der Funktion als Aufsichtsrat (Antrag RA Kröger).
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7. |
Neuwahl des Aufsichtsrates.
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Ueckermünde, 09. Februar 2016
Der Vorstand
Ilona Hein Katrin Kasel
Der Aufsichtsrat
Rudi Grimm André Klink Dietmar Schmidt
Lagunenstadt Ueckermünde AG
Ueckermünde
HRB Nr. 5936
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Samstag, den 20. Februar 2016, 10 Uhr
in der Strandhalle, Am Strand, 17373 Ueckermünde, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
gem. § 122 AktG ein.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
2. |
Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters Herr RA Rohe |
3. |
Abberufung des möglicherweise noch amtierenden Aufsichtsrates, bestehend aus den Herren Rudi Grimm, André Klink und Dietmar Schmidt Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, den Aufsichtsrat nicht abzuberufen. |
4. |
Neuwahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG gewählt werden. Die die Einberufung verlangende Minderheit im Sinne von § 122 AktG hat vorab folgende Vorschläge für die Neuwahl des Aufsichtsrates unterbreitet: Frau Elke Reifarth, Frau Conny Bültmann, Herr Horst-Dieter Glass, Herr Harald Weigman |
5. |
Erhebung einer Strafanzeige gegen die Aufsichtsratsmitglieder Herrn Grimm, Herrn Klink und Herrn Schmidt sowie gegen die Vorstandsmitglieder Frau Hein und Frau Kasel Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, keine Strafanzeige zu erheben. |
Ueckermünde, 18. Januar 2016