Landgericht Frankfurt am Main – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Akasol AG 3-05 O 8/22 (Spruchverfahren von Aktionären gegen die BorgWarner Akasol AG)

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 8/​22

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die BorgWarner Akasol AG betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Akasol AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt
Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8
D – 10405 Berlin

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

 

Frankfurt am Main, den 25.7.2022

Landgericht – 5. Kammer für Handelssachen

Der Vorsitzende

Dr. Müller

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