Landgericht Frankfurt am Main: Mitteilung gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG Covivio Office AG 3-05 O 63/21

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 63/​21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Covivio Office Holding GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Daniel Lochne
c/​o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Müller

Der Vorsitzende

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