Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 63/21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Covivio Office Holding GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG
wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Daniel Lochne
c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Müller
Der Vorsitzende
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