Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 57/21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung
wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, |
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“
Mit vorzüglicher Hochachtung
Der Vorsitzende
Comments are closed.