Landgericht Frankfurt am Main: Mitteilung gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG ISRA Vision AG 3-05 O 57/21

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 57/​21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/​o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2, 97070 Würzburg,

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Vorsitzende

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