Landgericht München I
Bekanntmachung
5 HK O 6604/20
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kontron S&T AG anhängig. Antragsgegnerin ist die S&T AG.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:
Rechtsanwältin Daniela Bergdolt |
Dr. Krenek
Vorsitzender Richter am Landgericht
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