Landgericht Nürnberg-Fürth: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters VEDES AG 1 HK O 405/22

Landgericht Nürnberg-Fürth

Bekanntmachung

 

1 HK O 405/​22

Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 405/​22 ein gerichtliches
Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in
der Hauptversammlung der VEDES AG vom 22.09.2021 beschlossenen Übertragung ihrer Aktien
auf die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft
als Hauptaktionärin anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller
am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt:

Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstrasse 58, 81927 München

 

 

Walther, Vorsitzender Richter am Landgericht

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