Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG – Hauptversammlung 2016

Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG

Landshut

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 12. Mai 2016, um 11:00 Uhr vormittags in den Geschäftsräumen der Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG in 84034 Landshut, Hammerstr. 1, stattfindenden

114. ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Die vorstehenden genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: EURO
aus dem Bilanzgewinn 2015 362.918,45
in andere Gewinnrücklagen einzustellen 146.000,00
eine Dividende von 15% auf das Grundkapital, von EUR 1.440.000,00 auszuschütten 216.000,00
sowie den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen 918,45

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die zurzeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung einer an diese Änderung angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SüdTreu Süddeutsche Treuhand GmbH, München zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Satzungsänderungen

a) Änderung von § 14 Abs. 1 lit.g) der Satzung

Mit Blick auf die Änderung von § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG (geändert durch Art. 1 Nr. 9 TransPuG vom 19.07.2002) wurde in der 109. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft § 14 Abs. 1 lit.g) neu gefasst. Die Satzungsregelung bindet die Organe der Gesellschaft und eröffnet keinen Spielraum für eine flexiblere Gestaltung des operativen Geschäfts. Gleichzeitig ist in der aktienrechtlichen Literatur mittlerweile anerkannt, dass der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Kontrollpflicht, insbesondere bei Alltagsgeschäften, nicht über eine gewisse Erheblichkeitsschwelle hinaus binden soll.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 14 wird in Abs. 1 lit.g) wie folgt geändert und ergänzt:

„(1) …

g) Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten, ausgenommen Getreidekaufverträge, und solche Verträge oder Vertragsgruppen, die durch Aufsichtsratsbeschluss oder in einer Geschäftsordnung für den Vorstand von der Zustimmungspflicht ausgenommen sind;

…“

II. Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2016 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.440.000,00 und ist eingeteilt in 72.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) gewährt eine Stimme. Das Aktienkapital ist in einer Sammelurkunde verbrieft, die bei der Clearstream-Banking-AG hinterlegt ist. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

2.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 05. Mai 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden. Die Anmeldung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 21. April 2016 (00:00 Uhr) (sogenannter Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 05. Mai 2016 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Schriftform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; dies bedeutet, dass Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts haben. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln:

Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Deutschland
Telefax: 089 / 5400 – 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und ihre Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG unter der vorbezeichneten Adresse Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Sie werden bei der Gesellschaft verwahrt. Auch im Falle der Bevollmächtigung sind die Voraussetzungen für die Teilnahme und für die Ausübung des Stimmrechts zu beachten.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitglieder oder von Abschlussprüfern gem. §§ 127 S. 1, 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an

Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG
Postfach 1528
84003 Landshut
Telefax: 0871 / 60744.

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Bis spätestens am

27. April 2016, 24:00 Uhr MEZ,

bei vorgenannter Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, unverzüglich auf der Internetseite http://www.biomehl.bio zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Landshut, den 08. März 2016

Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer’s Nachf. AG

Der Vorstand

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