Landwirtschafts AG Wachau/Störmthal – 24. Jahreshauptversammlung

Landwirtschafts AG Wachau/Störmthal
Markkleeberg
Einberufung der 24. Jahreshauptversammlung der Landwirtschafts AG Wachau/Störmthal

Am 07.05.2015 findet um 17.00 Uhr unsere 24. ordentliche Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Zur Linde“ in 04416 Markkleeberg OT Wachau, Am Bach 2, statt, zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung
1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014.
2.

Beschlussvorlage über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 in Höhe von € 424.249,81 wie folgt zu verwenden:
(1)

€ 91.177,84 werden zur Zahlung einer Dividende von 4,00 % = 1,04 € pro Einzelaktie á 26,– EURO verwendet. Als Zahltag der Dividende wird der 31. August 2015 festgelegt.
(2)

€ 333.071,97 werden auf neue Rechnung vorgetragen.
3.

Beschluss über Entlastung des Vorstandes.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschluss über Entlastung des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Jahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die Treuhandgesellschaft Dr. Steinebach u. Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bautzen, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2014, der Lagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Landwirtschafts AG Wachau/Störmthal eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden.
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu stimmen.

Markkleeberg, April 2015

– Der Aufsichtsrat –

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