Lang & Schwarz Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN 645932, ISIN DE0006459324

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 31.08.2016, 10.00 Uhr (MESZ)
in 40212 Düsseldorf, Ernst-Schneider-Saal, Ernst-Schneider-Platz 1

mit folgender

Tagesordnung:

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen stehen im Internet unter www.ls-d.de/ag im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die 3.146.000 Aktien der Gesellschaft sind mithin sämtlich gewinnbezugsberechtigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 5.990.506,27 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn: 5.990.506,27 €
Ausschüttung einer Dividende von 1,43 € je gewinnberechtigter Aktie, insgesamt mithin: 4.498.780,–– €
Einstellung in Gewinnrücklagen: 1.491.726,27 €
Gewinnvortrag: ––,–– €
3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5)

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6)

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft wurde zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.6.2007 für jedes Geschäftsjahr auf 50.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und auf 37.500 € für jedes andere Aufsichtsratsmitglied festgesetzt. Sie soll nunmehr angemessen angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Die Aufsichtsratsvergütung wird unter Aufhebung der bisherigen Regelungen mit Wirkung ab dem 1.1.2016 wie folgt neu geregelt:

(a) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine Festvergütung von 50.000,– € je Geschäftsjahr, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 75.000,– € je Geschäftsjahr.

(b) Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.

(c) Den Aufsichtsratsmitgliedern werden die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen – einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer – erstattet.

(d) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur während eines Teils des Geschäftsjahres Vorsitzender des Aufsichtsrates war.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung spätestens bis zum 24. August 2016, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform angemeldet haben, wobei die Anmeldung postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter der nachstehenden Anschrift erfolgen kann:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center

80249 München
E-Mail: LSD-HV2016@computershare.de
Fax: 089 – 30903 – 74675

Ausschließlich an nachfolgende Anschrift sind Gegenanträge und Wahlvorschläge zu richten:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Breite Straße 34
40213 Düsseldorf
Telefax: 0211 – 138 40 – 842
E-Mail: investor-relations@LS-D.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Dritten, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht muss, sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige gemäß §§ 135 Abs. 8 u. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, in Textform erfolgen.

Als besonderen Service bieten wir den Aktionären der Gesellschaft an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können.

In allen Fällen – auch bei Bevollmächtigung – ist rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

 

Düsseldorf, im Juli 2016

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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