Lantana AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2016

Lantana AG

Vogelsberg

Amtsgericht Jena, HRB 104226

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Lantana AG am Dienstag, den 27.09.2016, um 14:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Rosa-Luxemburg-Straße 33 in 99610 Vogelsberg.

I. Tagesordnung

TOP 1:
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der gemäß § 95 Abs. 1 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat ist gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre besetzt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurden mit Wirkung zum 22.11.2011 gewählt. Die Amtszeit endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Daher ist die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates mit Fassung des Entlastungsbeschlusses für das Geschäftsjahr 2015 beendet.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

die bisherigen Mitglieder:

1.

Angela Krüger-Steinhoff, geb. 16.07.1971, Kauffrau, 26655 Westerstede

2.

Bruno Steinhoff, geb. 26.11.1937, Kaufmann, 26655 Westerstede

3.

Thomas Steinhoff, geb. 09.05.1969, Kaufmann, 59302 Oelde

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

TOP 2:
Beschluss der Hauptversammlung über die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung im vereinfachten Verfahren

Nach § 17 der Satzung der Lantana AG mit Sitz in Vogelsberg können Aktien zwangsweise durch Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden, wenn einer der in § 17 Absatz 1 der Satzung benannten Einziehungsgründe vorliegt.

Bei insgesamt 59 volleingezahlten Aktien sind die Voraussetzungen der Einziehung nach § 17 Absatz 1 Buchst. e) eingetreten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen:

„1) Folgende Aktien werden im Wege der vereinfachten Einziehung (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG) zwangsweise eingezogen:

Name, Vorname des Aktionärs Adresse Anzahl
Aktien
Aktien-Nrn.
Bischof, Manfred Friedensstraße 57, 99625 Beichlingen 4 12145–12148
Geyer, Eva unbekannt 1 12150
Geyer, Ruth Südstraße 31, 99625 Beichlingen 1 12151
Grünewald, Jörg Plan 7, 99625 Schillingstedt 1 12152
Kaulfuß, Edith Straße der Einheit 93, 99625 Beichlingen 7 12173–12179
Krowiarz, Helene unbekannt 4 12180–12183
Kühne, Fritz unbekannt 1 12184
Lubrich, Michael Südstraße 41, 99625 Beichlingen 3 12185–12187
Müller, Anna unbekannt 3 12195–12197
Nicolai, Kerstin Schreberplatz 6, 99631 Weißensee 1 12205
Paternoga, Wilfried Friedensstraße 61, 99625 Beichlingen 14 12006–12219
Reinhardt, Edgar Th.-Müntzer-Straße 41, 99625 Beichlingen 9 12220–12228
Reinhardt, Lutz Th.-Müntzer-Straße 41, 99625 Beichlingen 7 12229–12235
Triebel, Karl-Heinz Straße der Einheit 131, 99625 Beichlingen 2 12243–12244
Vogt, Heiko Kölledaer Straße, 99625 Beichlingen 1 12245

2) Die Einziehung erfolgt ohne Kapitalherabsetzung (Amortisation nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Dadurch erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital entsprechend.

3) Die Einziehung erfolgt gegen Zahlung eines Einziehungsentgeltes in Höhe von 350,00 EUR pro Aktie. Das Einziehungsentgelt darf nur zu Lasten des Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage gezahlt werden.

4) § 4 der Satzung wird in Abs. 2 wie folgt neu gefasst:

„(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 12.186 Stückaktien.“

5) Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand den Einziehungsbeschluss und die erforderliche Satzungskorrektur (§ 23 Nr. 4 AktG) zum Handelsregister anzumelden, die Einziehung gegenüber den Aktionären zu erklären und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sowie die Durchführung der Einziehung zum Handelsregister anzumelden.“

Da es sich bei den Aktien der Gesellschaft um Stückaktien handelt, ist nach § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG eine Einziehung ohne Kapitalherabsetzung (Amortisation) möglich.

Die Einziehung der Aktien hat gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung zu erfolgen. Die Einziehungsvergütung ist in vier gleich großen Teilbeträgen zu zahlen. Der erste Teilbetrag ist, soweit gesetzlich zulässig, drei Monate nach Erklärung der Einziehung durch den Vorstand der Gesellschaft, andernfalls zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt zu zahlen. Die folgenden Teilbeträge sind jeweils ein Jahr nach Fälligkeit des vorausgegangenen Teilbetrages zur Zahlung fällig. Ausstehende Einziehungsvergütungen sind ab Fälligkeit jeweils p. a. mit dem um zwei Prozentpunkte erhöhten jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jederzeit berechtigt, Zahlungen vor Fälligkeit zu leisten.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 313.091,42 und ist eingeteilt in 12.245 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Alle Aktionäre, die im Aktienbuch als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am siebenten Tag vor der Versammlung, mithin am 20.09.2016 (letzter Anmeldetag) durch Textform (§ 126 b BGB) bei der Lantana AG, Rosa-Luxemburg-Straße 33, 99610 Vogelsberg, Telefax: 036372/933-36, E-Mail: Zentrale@clausberg.co, angemeldet haben, sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 67 Abs. 2 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Die Aktionäre sind berechtigt, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten auszuüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform i.S.d. § 126b BGB (schriftlich, per Telefax oder E-Mail). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Anträge gem. §§ 126, 127 AktG oder Anfragen zu dem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten sind mit Begründung per Post (Rosa-Luxemburg-Straße 33, 99610 Vogelsberg), per Telefax (036372-933-0) oder per E-Mail: Zentrale@clausberg.co, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge und ihre Begründung gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens am 12.09.2016 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Anträge auf ihrer Website unter www.clausberg.co veröffentlichen.

 

Lantana AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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