LANXESS Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

LANXESS Aktiengesellschaft

Köln

– ISIN DE0005470405 –
– WKN 547040 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der LANXESS AG hat mit Beschluss vom 23. Mai 2019 den Vorstand ermächtigt, unter Herabsetzung des Grundkapitals eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und ohne Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Aufgrund dieser Ermächtigung und des entsprechenden Ausnutzungsbeschlusses des Vorstands vom 10. März 2020 hat die Gesellschaft in der Zeit vom 12. März 2020 bis zum 6. April 2020 insgesamt 1.101.549 Stückaktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von Euro 33,3151 je Aktie (insgesamt Euro 36.698.254,49) durch eine beauftragte Bank über die Börse erwerben lassen.

Unter Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Herabsetzung des Grundkapitals hat der Vorstand der Gesellschaft am 22. September 2021 beschlossen, das Grundkapital der LANXESS AG von Euro 87.447.852,00 um Euro 1.101.549,00 auf Euro 86.346.303,00 durch Einziehung von 1.101.549 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie herabzusetzen. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG.

Köln, im September 2021

LANXESS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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