LAR Process Analysers AG, Berlin – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der MBW Calibration GmbH mit der LAR Process Analysers AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

LAR Process Analysers AG

Berlin

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der MBW Calibration GmbH mit der LAR Process Analysers AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die LAR Process Analysers AG mit Sitz in Berlin ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 92809 B.

Die MBW Calibration GmbH mit Sitz in Fellbach ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 768978.

Die LAR Process Analysers AG ist Alleingesellschafterin der MBW Calibration GmbH.

Die LAR Process Analysers AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen der MBW Calibration GmbH als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der MBW Calibration GmbH als übertragender Rechtsträger vollständig von der LAR Process Analysers AG als übernehmender Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der LAR Process Analysers AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der MBW Calibration GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der LAR Process Analysers AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, § 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der LAR Process Analysers AG können Aktionäre der LAR Process Analysers AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der LAR Process Analysers AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der MBW Calibration GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der LAR Process Analysers AG ist entbehrlich, da die LAR Process Analysers AG sämtliche Geschäftsanteile an der MBW Calibration GmbH hält, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.

Ab dem 28. Juni 2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der LAR Process Analysers AG, Neukoellnische Allee 134, 12057 Berlin, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der LAR Process Analysers AG und der MBW Calibration GmbH zur Einsicht der Aktionäre der LAR Process Analysers AG aus.

 

Berlin, 29.06.2022

LAR Process Analysers AG

vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Vorstand
Herrn Jochen Eberheim

 

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