LAURAG Lausitzer Rekultivierungs AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

LAURAG Lausitzer Rekultivierungs AG

Elsterheide

Amtsgericht Dresden, HRB 40604

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 AktG
am 14. Dezember 2021

Die LAURAG Lausitzer Rekultivierungs AG lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 11:00 Uhr (MEZ)

in den Amtsräumen des Notars Ronald Schulz,
Am Markt 9, 01968 Senftenberg,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

gemäß § 122 AktG ein.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Beschluss über die Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Kuno Friedrich, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in 66701 Beckingen, Käferweg 1

Auf Verlangen eines Aktionärs gemäß § 122 AktG zur Vermeidung von Anfechtungsgründen bezüglich der Wahl der in der Hauptversammlung vom 16. September 2021 gewählten Aufsichtsratsmitglieder erfolgt die Abwahl der in der Hauptversammlung vom 16. September 2021 gewählten Aufsichtsratsmitglieder und anschließend die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder. Antragsgemäß erfolgt die Wahl in Einzelabstimmung.

Tagesordnungspunkt 2
Beschluss über die Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Frau Sabine Hoffmann, Kauffrau, wohnhaft in 02979 Elsterheide, Spremberger Weg 9

Tagesordnungspunkt 3
Beschluss über die Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Otto Gies, Kaufmann, wohnhaft in 22952 Lütjensee, Am Sportplatz 5

Tagesordnungspunkt 4
Beschluss über die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds Frau Sabine Hoffmann, Kauffrau, wohnhaft in 02979 Elsterheide, Spremberger Weg 9

Tagesordnungspunkt 5
Beschluss über die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Kuno Friedrich, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in 66701 Beckingen, Käferweg 1

Tagesordnungspunkt 6
Beschluss über die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Otto Gies, Kaufmann, wohnhaft in 22952 Lütjensee, Am Sportplatz 5

Tagesordnungspunkt 7
Beschluss über die Namensänderung in „Lausitzer regenaritve Energien AG“

Tagesordnungspunkt 8
Beschluss über die Verlegung des Gesellschaftssitzes nach 02977 Hoyerswerda, Industriegebiet Straße D 4

Tagesordnungspunkt 9
Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Aktienregister eingetragen sind.

Sollten Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie zur Wahrung Ihrer Interessen einen Bevollmächtigten beauftragen. Die Vollmacht dazu erteilen Sie bitte in der in § 22 der Satzung vorgesehenen Form. Sie muss zu Beginn der Hauptversammlung vorliegen.

Gegenanträge von Aktionären zur Tagesordnung sind binnen einer Woche nach der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Tagesordnungspunkt gem. § 122 AktG widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

 

LAURAG Lausitzer Rekultivierungs AG

Der Vorstand

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