Lausitzer Hügelland Agrar Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Lausitzer Hügelland Agrar Aktiengesellschaft

Haselbachtal OT Gersdorf

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 28. Juni 2016, 18.00 Uhr

im Lindengasthof Oberlichtenau stattfindenden

24. ordentlichen Hauptversammlung

recht herzlich ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes aus 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust von 105.474,70 Euro durch Entnahme aus der Sonderrücklage gem. § 10 Abs. 2 AltschG auszugleichen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand schlägt vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung zur Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 76 Abs 1 Betr.VG 1952 und § 10 Abs. 1 der Satzung zusammen.

Die Neuwahl ist erforderlich, da die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder abgelaufen ist.

Der Aufsichtsrat schlägt gem. § 124 Abs. 3 AktG vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Dr. Thomas Kronenberg
Steuerberater
wohnhaft in 01917 Kamenz, Langes Gäßchen 14

Frau Lore Schöffel
Dipl.-Ing. Agr.
wohnhaft in 01796 Pirna, Max-Schwarze-Str. 17

Herr Michael Tuttas
Landmaschinenmechaniker – Handwerk
wohnhaft in 01920 Steina, Hauptstr. 132

Herr Tobias Liebschner
Bauamtsleiter der Gemeinde Haselbachtal
wohnhaft in 01920 Haselbachtal, Ringweg 7

Weitere 2 Aufsichtsratsmitglieder werden lt. Satzung von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 sowie der Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Lausitzer Hügelland Agrar AG, 01920 Haselbachtal, OT Gersdorf während der Geschäftszeiten,

Montag bis Donnerstag von 7.00–11.30 Uhr und 12.30–15.30 Uhr
Freitag von 7.00–14.00 Uhr

eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach der Bekanntmachung der Einberufung der Jahreshauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu stimmen.

 

Gersdorf, den 25. Mai 2016

Der Vorstand

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