LEAG Agrar-Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung

LEAG Agrar- Aktiengesellschaft Leubingen

Sömmerda

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am 11.06.2022 um 11.00 Uhr

in 99610 Sömmerda OT Leubingen
(Verwaltungsgebäude der
LEAG Agrar-Aktiengesellschaft Leubingen,
Straße nach Kölleda 23)

stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der LEAG Agrar- Aktiengesellschaft Leubingen,
des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 1.354.278,60 €. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 87.831,00
€ (das sind 9,00 € je Aktie brutto) vorgesehen. Auf neue Rechnung werden 1.266.447,60
€ als Gewinnvortrag vorgetragen. Der Bilanzgewinn beträgt somit 6.425.205,58 €. Davon
sollen 3.000.000,00 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden, so dass der Bilanzgewinn
sodann 3.425.205,58 € beträgt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

5.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die A.L.B. GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem
Sitz in Kölleda, Zweigniederlassung Sömmerda, vertreten durch Frau Hähnel, mit der
Erstellung und Plausibilitätsprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022
zu beauftragen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag
des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Verwendung der Bilanzergebnisse liegen
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zum Beginn der Hauptversammlung im Aktionärsregister eingetragen
sind. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt werden.

 

Leubingen, im April 2022

Der Aufsichtsrat                Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.