Lechwerke AG, Augsburg – Bekanntmachung Gewinnverwendungsbeschluss und Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Lechwerke AG

Augsburg

Bekanntmachung Gewinnverwendungsbeschluss und
Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

ISIN DE0006458003

Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG vom 11. Mai 2022 hat beschlossen,
den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in
Höhe von € 99.281.611,94 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: also
in Höhe von insgesamt € 99.244.992,00.

Vortrag auf neue Rechnung: in Höhe von € 36.619,94.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am
Main,

am 16. Mai 2022

über die Depotbanken grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5
% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls
Kirchensteuer.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen
Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für
sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise
für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben,
soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge
aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende
Anträge sind rechtzeitig an das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu
richten. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern

https:/​/​www.bzst.de/​DE/​Unternehmen/​Kapitalertraege/​Kapitalertragsteuerentlastung/​
kapitalertragsteuerentlastung_​node.html

können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren.

Die obigen, allgemeinen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie
auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten
Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen individuellen Gegebenheiten
berücksichtigen kann.

 

Augsburg, im Mai 2022

Lechwerke AG

Der Vorstand

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