Lechwerke AG
Augsburg
ISIN DE0006458003
Bekanntmachung Gewinnverwendungsbeschluss
und
Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG vom 25. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Höhe von € 99.290.892,68 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: also in Höhe von insgesamt € 99.244.992,00.
Vortrag auf neue Rechnung: in Höhe von € 45.900,68.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,
am 31. Mai 2023
über die Depotbanken grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig an das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/kapitalertragsteuerentlastung_node.html
können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren.
Die obigen, allgemeinen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen individuellen Gegebenheiten berücksichtigen kann.
Augsburg, im Mai 2023
Lechwerke AG
Der Vorstand