Lechwerke AG – Ordentliche Hauptversammlung

Lechwerke AG

Augsburg

International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, 11. Mai 2022, 10:00 Uhr MESZ,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft live im Internet über ein
elektronisches System (HV-Portal) übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist der LEW Business Club der WWK Arena, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg.

Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018 /​ 1212 (freiwillige Angabe)

A. Inhalt der Mitteilung

1. Eindeutige Kennung: LEWOHV220511

2. Art der Mitteilung: NEWM (Einberufung der Hauptversammlung)

B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN: DE0006458003

2. Name des Emittenten: Lechwerke AG

C. Angaben zur Hauptversammlung

1. Datum der Hauptversammlung: 20220511 (11. Mai 2022)

2. Beginn: 10:00 Uhr MESZ (entspricht 8:00 Uhr UTC)

3. Art der Hauptversammlung: GMET

Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung

4. Ort der Hauptversammlung: www.lew.de/​hauptversammlung (HV-Portal)

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: LEW Business Club der WWK ARENA,
Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg

5. Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag): 20220419 22:00 Uhr UTC (20. April 2022,
00:00 Uhr MESZ; entspricht 19. April 2022, 22:00 Uhr UTC)

6. Internetseite zur Hauptversammlung /​ URL: www.lew.de/​hauptversammlung

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2021
und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2021

Die vorzulegenden Unterlagen sind über unsere Internetseite unter

www.lew.de/​hauptversammlung

zugänglich und können während der Hauptversammlung auch über das HV-Portal im Internet
abgerufen werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das
Geschäftsjahr 2021 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende
von 2,80 € je Stückaktie = 99.244.992,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 36.619,94 €
Bilanzgewinn = 99.281.611,94 €

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16.
Mai 2022, fällig.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Augsburg,

zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 der Satzung i. V. m. § 95 Aktiengesetz aus neun
Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, von denen nach § 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz,
§ 4 i. V. m. § 1 Absatz 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz sechs von der Hauptversammlung
und drei von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.

Carl-Ernst Giesting und Dr. Marie-Theres Thiell haben ihre Mandate als Mitglieder
des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2021
niedergelegt.

Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 28. Januar 2022 Tanja Larisch und Wiebke
Sparka zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit der
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder erlischt gemäß § 104 Absatz 6 Aktiengesetz,
sobald der Mangel behoben ist. Dies ist der Fall, wenn die Hauptversammlung neue Mitglieder
des Aufsichtsrats wählt und diese die Wahl annehmen.

Dr. Uwe Kolks hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft
mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 11. Mai 2022 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Tanja Larisch, Hannover, Geschäftsführerin der E.ON Energie Dialog GmbH

Tanja Larisch ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und auch nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen –

b)

Wiebke Sparka, Essen, Head of Talent Management, Leadership Development & Diversity der E.ON SE

Wiebke Sparka ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und auch nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen –

c)

Jens Michael Peters, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der eprimo GmbH

Herr Peters ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Die BürgerEnergie eG, Dortmund (Vorsitz)

Herr Peters ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen –

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. Mai
2022 für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Carl-Ernst
Giesting, Dr. Uwe Kolks und Dr. Marie-Theres Thiell, d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Hinweise für Aktionäre

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht,
„Covid-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird am 11. Mai 2022 ab 10:00 Uhr MESZ für angemeldete Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte live unter

www.lew.de/​hauptversammlung

im Internet über ein elektronisches System (HV-Portal) übertragen. Aktionäre, die
an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur Hauptversammlung
anmelden. Den für den Online-Zugang erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie
mit ihrer Stimmrechtskarte.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis
spätestens zum 9. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte
im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache über das HV-Portal einzureichen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Widersprüche gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im
Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal zu Protokoll des Notars erklärt
werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben
wollen, müssen sich spätestens bis zum 4. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden
Adresse

 

Lechwerke AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: lechwerke@linkmarketservices.de

bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Dazu bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes, dass sie zu Beginn des 20. April
2022 (d. h. 00:00 Uhr MESZ, „Nachweisstichtag“) Aktionär der Gesellschaft waren. Wie
die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse spätestens am 4. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär
gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 Aktiengesetz ist ausreichend.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben.

Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter

www.lew.de/​hauptversammlung

ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die Briefwahl per HV-Portal sowie deren
Widerruf bzw. deren Änderungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung
im HV-Portal vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten näheren
Erläuterungen entnehmen.

Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich bzw. in Textform (bis
zum 9. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ) unter der folgenden Anschrift übermittelt werden:

 

Lechwerke AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: lechwerke@linkmarketservices.de

Für die Stimmabgabe per Briefwahl (außerhalb des HV-Portals) kann das Formular verwendet
werden, welches den Aktionären nach Anmeldung mit der Stimmrechtskarte übersandt wird,
oder das auf der Internetseite der Gesellschaft

www.lew.de/​hauptversammlung

bereitgehaltene Formular.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/​Weisungen (Stimmrechtsvertretung) für ein und
denselben Aktienbestand eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet,
und zwar unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge des Zugangs von Briefwahlstimmen
und Vollmacht/​Weisungen bei der Gesellschaft. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
wird insoweit von einer ihm erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden
Aktien nicht vertreten. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen über Briefwahlstimmen eingehen, werden diese unabhängig
von der Reihenfolge ihres Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per
Internet (HV-Portal), 2. per E-Mail und 3. in Papierform.

Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
kann über das elektronische System (HV-Portal) im Internet unter

www.lew.de/​hauptversammlung

vor und auch noch während der Hauptversammlung erfolgen, muss jedoch spätestens bis
zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

Daneben können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des mit der Stimmrechtskarte übersandten Formulars
oder des auf der Internetseite der Gesellschaft

www.lew.de/​hauptversammlung

bereitgehaltenen Formulars erteilt werden. Das ausgefüllte Vollmachtsformular ist
in diesem Fall bis spätestens zum Ablauf des 9. Mai 2022 (Eingang maßgeblich) an folgende
Anschrift zu übermitteln:

 

Lechwerke AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: lechwerke@linkmarketservices.de

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lew.de/​hauptversammlung

abrufbar und können über

investor-relations@lew.de

angefordert werden.

Wenn Vollmachten für ein und denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
erteilt werden, werden diese unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs
bei der Gesellschaft in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet (HV-Portal),
2. per E-Mail und 3. in Papierform. Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine ausdrückliche
Weisung vorliegen. Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
können die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu Protokoll des Notars.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind die Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Der Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft kann über das HV-Portal bis spätestens zum Beginn der Abstimmung oder
per E-Mail oder per Post an die oben genannten Anschriften bis spätestens zum Ablauf
des 9. Mai 2022 (Eingang maßgeblich) erfolgen.

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des
Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere der in § 135 Absatz
8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung
abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die
Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten
daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten,
zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür
bereithält. Ein solches Formular findet sich auf der Stimmrechtskarte, die dem Aktionär,
der rechtzeitig eine Stimmrechtskarte angefordert hat, zugesandt wird und auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

www.lew.de/​hauptversammlung

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bzw. den Widerruf an folgende E-Mail-Adresse elektronisch
übermitteln:

lechwerke@linkmarketservices.de

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht bzw. des Widerrufs sowie Änderungen
können noch bis 9. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, an die vorgenannte E-Mail-Adresse erfolgen.

Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz
1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und 3 des Covid-19-Gesetzes

Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der
Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 16. April 2022, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:

 

Lechwerke AG
– Vorstand –
z. Hd. Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg

oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail
an:
investor-relations@lew.de

Anträge aus den aufgrund Tagesordnungsergänzungsverlangens nach §§ 122 Absatz 2, 124
Absatz 1 des Aktiengesetzes bekanntgemachten Gegenständen der Tagesordnung werden
in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt
worden.

Anträge von Aktionären

(§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 3 des Covid-19-Gesetzes)

Aktionäre können einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand
und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens
14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 26. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen
sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.lew.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht.

In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen
ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lew.de/​hauptversammlung

beschrieben.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:

 

Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg

oder per E-Mail: investor-relations@lew.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Anträge von Aktionären, die nach § 126 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind,
gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Wahlvorschläge von Aktionären

(§ 127 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 3 des Covid-19-Gesetzes)

Aktionäre können Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
machen.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 26. April
2022, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.lew.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127
Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes).

Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge
nicht begründet zu werden.

Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe,
bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lew.de/​hauptversammlung

beschrieben.

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:

 

Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg

oder per E-Mail: investor-relations@lew.de

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen
sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunftsrecht des Aktionärs

(§ 131 Absatz 1 und 3 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz
1 des Covid-19-Gesetzes)

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis
spätestens zum 9. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, wie oben beschrieben im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt
werden.

Aktionäre haben ein Fragerecht. Der Vorstand kann jedoch nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet.

Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.lew.de/​hauptversammlung

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lew.de/​hauptversammlung

abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640
auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.

Augsburg, im März 2022

Lechwerke AG

 
Dr. Markus Litpher

Mitglied des Vorstands

Dr. Dietrich Gemmel

Mitglied des Vorstands

 

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die

 

Lechwerke AG
(im Folgenden „die Gesellschaft“),
Schaezlerstraße 3,
86150 Augsburg,
Tel.: +49 821 328-4112,
E-Mail: investor-relations@lew.de.

Um den Aktionären die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten verarbeiten, die ihr
entweder unmittelbar durch den Aktionär (z. B. bei der Stellung von Anträgen) oder
mittelbar vor allem über die Intermediäre zur Verfügung gestellt werden.

Zu den personenbezogenen Daten zählen insbesondere Name, Wohnort und ggf. weitere
Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienzahl, Besitzart der Aktien und Stimmrechtskartennummer.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung
in Verbindung mit nationalen Bestimmungen, insbesondere in Verbindung mit dem Aktiengesetz.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich anonymisiert oder gelöscht, sobald
sie für den oben genannten Zweck nicht mehr benötigt werden und sofern nicht gesetzliche
Nachweis- bzw. Aufbewahrungspflichten (insbesondere aus Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch
und Abgabenordnung) für die weitere, in der Regel bis zu dreijährige Speicherung verpflichten
oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen für die darüber hinausgehende Speicherung
bestehen.

Zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft kann eine Aufbewahrung bis zum
Ablauf des elften Jahres nach Erhebung oder – in Einzelfällen – sogar darüber hinausgehend
gerechtfertigt sein. Die personenbezogenen Daten werden zum Teil auch von anderen
externen Unternehmen, die im Auftrag der Gesellschaft in die Abwicklung der Hauptversammlung
eingebunden sind („Auftragsverarbeiter”; insbesondere IT-Dienstleister und sonstige
HV-Service-Dienstleister), verarbeitet, im Einzelfall – etwa im Fall der gesetzlich
vorgeschriebenen Stimmrechtsmitteilungen – auch von Publikationsmedien und Behörden.
Schließlich können die im Teilnehmerverzeichnis nach § 129 des Aktiengesetzes erfassten
personenbezogenen Daten der teilnehmenden Aktionäre durch Mitaktionäre eingesehen
werden. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen hat der Aktionär in Bezug auf die
personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf
Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit.

Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die o. g. Kontaktdaten geltend
gemacht werden. Dem Aktionär steht außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,
insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder
des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt
für Datenschutzaufsicht

www.lda.bayern.de

Der Aktionär kann zudem über die E-Mail-Adresse

datenschutz@lew.de

Kontakt mit dem Datenschutz der Gesellschaft aufnehmen. Weitere Informationen zum
Datenschutz sind auf der Internetseite der Lechwerke AG unter

www.lew.de

(Fußzeile: „Datenschutz“) zu finden.

Impressum

Lechwerke AG
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg

Postanschrift:
Lechwerke AG
86136 Augsburg

Tel.: +49 821 328-4112
E-Mail: investor-relations@lew.de
www.lew.de

 

 

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