LEG Immobilien AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

LEG Immobilien AG
Düsseldorf
– ISIN: DE000LEG1110 –
– WKN: LEG 111 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der LEG Immobilien AG hat am 24. Juni 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) im Nennbetrag von bis zu EUR 1.200.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 21.673.259,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen zu gewähren. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss zu Punkt 8b. der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2015 näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HRB 69386) hinterlegt.

Ferner hat die Hauptversammlung der LEG Immobilien AG vom 24. Juni 2015 beschlossen, das Bedingte Kapital 2013/2014 dahin zu ändern, dass das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 28.531.722,00 durch Ausgabe von bis zu 28.531.722 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird (Bedingtes Kapital 2013/2015). Das Bedingte Kapital 2013/2015 dient der Ausgabe von Aktien an die Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht und/oder Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die gemäß der Ermächtigungen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Januar 2013 unter Tagesordnungspunkt 2a) oder vom 24. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8b. ausgegeben wurden oder werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der LEG Immobilien AG hat am 24. Juni 2015 den Vorstand zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 28.531.722 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 28.531.722,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss zu Punkt 7b. der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2015 näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, die am 12. Mai 2015 im Bundesanzeiger zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der LEG Immobilien AG bekannt gemacht worden sind.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2014 und die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 15. Juli 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 69386) eingetragen.

Düsseldorf, im Juli 2015

LEG Immobilien AG

Der Vorstand

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