LEG Immobilien AG: Selbstverpflichtung im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Bedingten Kapital 2013/2017/2018/2020 und dem vorgeschlagenen Genehmigten Kapital 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LEG Immobilien AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Selbstverpflichtung im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Bedingten Kapital 2013/2017/2018/2020 und dem vorgeschlagenen Genehmigten Kapital 2020 04.08.2020

LEG Immobilien AG

Düsseldorf

ISIN: DE 000LEG1110
WKN: LEG 111

Selbstverpflichtung im Zusammenhang mit
dem vorgeschlagenen Bedingten Kapital 2013/2017/2018/2020 und dem vorgeschlagenen Genehmigten Kapital 2020

Der Vorstand der LEG Immobilien AG hat zu dem unter Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der LEG Immobilien AG am 19. August 2020 vorgeschlagenen Bedingten Kapital 2013/2017/2018/2020 und dem unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Genehmigten Kapital 2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Vorstand wird das Grundkapital der LEG Immobilien AG aus dem der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Bedingten Kapital 2013/2017/2018/2020 und aus dem unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Genehmigten Kapital 2020 um insgesamt nicht mehr als 50 % des derzeit bestehenden Grundkapitals von EUR 71.379.836,00, das heißt um insgesamt nicht mehr als EUR 35.689.918,00 erhöhen.

Die Summe der Aktien, die auf Grundlage des Bedingten Kapitals 2013/2017/2018/2020 und des Genehmigten Kapitals 2020 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, wird unter Berücksichtigung sonstiger Aktien, die nach dem 19. August 2020 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 19. August 2020 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2013/2017/2018/2020 bzw. des Genehmigten Kapitals 2020. Nicht anzurechnen sind jedoch diejenigen Aktien, die aufgrund der von der Gesellschaft im September 2017 sowie im Juni 2020 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind.

Diese Selbstverpflichtung tritt mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) und der korrespondierenden Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2017/2018/2020 sowie des unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals 2020 in Kraft und endet spätestens mit Ablauf des 18. August 2025. Diese Selbstverpflichtung endet früher, wenn eine künftige Hauptversammlung ein neues Bedingtes Kapital und/oder ein neues Genehmigtes Kapital beschließt.“

Der Vorstand wird diese Selbstverpflichtung auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2020 abgeben und zur notariellen Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2020 nehmen lassen.

Der Vorstand wird die Selbstverpflichtung ferner für die Dauer der Laufzeiten des Bedingten Kapitals 2013/2017/2018/2020 sowie des Genehmigten Kapitals 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

 

Düsseldorf, 29. Juli 2020

Der Vorstand

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