Leifheit Aktiengesellschaft – Aktualisierung der Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“

Nassau/​Lahn

Aktualisierung der Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG zu den
Empfehlungen
der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“

Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG haben zuletzt im Dezember 2021 eine Erklärung
nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex (Kodex) abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat aktualisieren diese Erklärung hiermit
und werden für deren umgehende Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge
tragen.

Am 23.03.2022 hat der Aufsichtsrat ein geändertes System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
nach Maßgabe von § 87a AktG beschlossen. Das geänderte Vergütungssystem wird der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Mai 2022 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung
vorgelegt (nachfolgend das „geänderte Vergütungssystem“). Das geänderte Vergütungssystem
gilt für alle vom Aufsichtsrat zu treffenden Vergütungsentscheidungen, die nach der
ordentlichen Hauptversammlung 2022 getroffen werden, insbesondere für den Abschluss,
die Änderung und die Verlängerung der Vorstandsdienstverträge.

Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161
AktG:

Verfügbarkeit langfristig variabler Gewährungsbeträge (Empfehlung G.10 Satz 2)

Der Kodex empfiehlt in G.10 Satz 2, dass das Vorstandsmitglied über die langfristig
variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können soll.

Von dieser Empfehlung weicht das geänderte Vergütungssystem hinsichtlich des Long
Term Incentive (LTI) ab. Nach Maßgabe des geänderten Vergütungssystems werden LTI-Tranchen
ab dem Jahr 2023 mit einer Laufdauer von drei (bisher: vier) Jahren gewährt. Hintergrund
der Verkürzung der Performanceperiode ist, dass die für die Bemessung des LTI maßgeblichen
Leistungskriterien unter vorrangiger Beachtung der jeweiligen – ebenfalls einen Zeitraum
von drei Jahren umfassenden – Mittelfristplanung festgelegt werden. Durch das geänderte
Vergütungssystem wird ein Gleichlauf von Mittelfristplanung und LTI-Zielen erreicht.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass auch von einer dreijährige Performanceperiode
ein nachhaltiger Anreiz für Vorstandsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung an der
Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Leifheit AG
auszurichten.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2021 fort.

 

Nassau/​Lahn, im März 2022

Dr. Günter Blaschke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Henner Rinsche, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Igor Iraeta Munduate, Mitglied des Vorstands (COO)

Marco Keul, Mitglied des Vorstands (CFO)

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