Lena Beteiligungs AG Oldenburg – HV 2018

Lena Beteiligungs AG

Oldenburg

ISIN DE000A1DAK71

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 21.03.2018, um 11:00 Uhr, in den „Tagungsraum Oldenburg“, JANOSKE Immobilien GmbH & Co. KG, Blumenstraße 1, 26121 Oldenburg ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

7.

Anzeige des Abwicklers über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Allgemeine Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe von § 10 Absatz 5 der Satzung nachgewiesen haben. Für die Stimmrechtsübertragung gilt § 134 Absatz 3 AktG. Wird das Stimmrecht durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt, gilt § 135 AktG.

Geschäftsanschrift:
Lena Beteiligungs AG
Elimarstr. 4
26135 Oldenburg
Fax: +49-(0)441-40827-27
E-Mail: HV@lena-ag.de

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den 28.02.2018, 0:00 Uhr, beziehen und muss der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse spätestens am 14.03.2018, 24:00 Uhr, zugehen. Die aufgrund des Nachweises der Teilnahmeberechtigung ausgestellten Eintrittskarten dienen dem Erhalt der Stimmrechtskarten.

Die Mitteilung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen hat ausschließlich an die vorgenannte Anschrift zu erfolgen.

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht kann schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr der Hamburger Wertpapierbörse notiert sind. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig.

Gemäß § 10 Absatz 6 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

 

Oldenburg, im Februar 2018

Lena Beteiligungs AG

Der Vorstand

 


BERICHTIGUNG

 

Lena Beteiligungs AG

Oldenburg

ISIN DE000A1DAK71

In der am 12.02.2018 veröffentlichten HV-Einladung hieß es:

7. Anzeige des Abwicklers über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Das ist falsch. Richtig heißt es:

7. Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

Oldenburg, im Februar 2018

Lena Beteiligungs AG

Der Vorstand

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