LensWista Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

LensWista Aktiengesellschaft

Berlin

WKN A0LR80, ISIN DE000A0LR803

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2016

Wir laden sämtliche Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 25. August 2016, um 11:00 Uhr
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer
IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Der Einlass findet ab 10:00 Uhr statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 letzte Alt. AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 Abs. 1 AktG). Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Werner Blumenthal, hat sein Amt als Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 aus beruflichen Gründen niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor,

Herrn Walter Blumenthal, Rechtsanwalt in der Kanzlei Blumenthal und Partner GbR in Bad Homburg, wohnhaft in Friedrichsdorf

als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Walter Blumenthal soll bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den

4. August 2016
(0:00 Uhr MESZ),

zu beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung spätestens am

18. August 2016
(24:00 Uhr MESZ)

unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

LensWista AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

zugegangen sein. Die HCE Haubrok AG ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:

LensWista AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 298
E-Mail: gegenantraege@hce.de

zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetadresse der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens

10. August 2016
(24:00 Uhr MESZ)

bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Berlin, im Juli 2016

LensWista Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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