Lenz und Partner Aktiengesellschaft Dortmund – Hauptversammlung

Lenz und Partner Aktiengesellschaft
Dortmund
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 16. September 2014 um 12:00 Uhr in den
Geschäftsräumen der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG, Tilsiter Strasse 1, 60487 Frankfurt
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:
1.

1. Beschlussfassung über die Verabschiedung des Protokolls der außerordentlichen HV vom 25.10.2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Niederschrift der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Oktober 2013 zu genehmigen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 216.067,45 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)

dem Vorstandsmitglied Thorsten Kitzig für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen;
b)

dem Vorstandsmitglied Jürgen Schrollinger für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Die Abstimmung erfolgt im Wege der Einzelentlastung.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)

dem Aufsichtsratsmitglied Horst Schweitzer für das Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung in Höhe von EUR 2.000 und
b)

den Aufsichtsratsmitgliedern Christian Mieth, Niklas Helmreich, Carsten Scharf, Edmund J. Keferstein und Spencer Bosse aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG keine Vergütung für das Geschäftsjahr 2013

zu zahlen.
6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Soweit Aufsichtsratsmitglieder nicht gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft entsandt wurden, werden sie gemäß § 7 Absatz 2 von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 der Lenz und Partner Aktiengesellschaft nicht mitgerechnet. Die Bestellung oder Entsendung eines Nachfolgers erfolgt gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 der Lenz und Partner Aktiengesellschaft für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedes.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Christian Hank und Christian Mieth endet mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung, da die Hauptversammlung heute über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder Christian Hank und Christian Mieth beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Aufsichtsratsmitglieder Christian Hank und Christian Mieth bestellt wurden, nicht mitgerechnet wurde.

Des Weiteren hat die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Horst Schweitzer durch den Verkauf und die Übertragung der Aktien des Aktionärs Thorsten Kitzig geendet. Zum gleichen Zeitpunkt entfiel das Entsenderecht des Aktionärs Thorsten Kitzig gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft.

Aus diesem Grunde sind Neuwahlen erforderlich.

a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Christian Hank, Managing Director der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG, wohnhaft in Mainz

und

Herrn Christian Mieth, Executive Director Finance & Administration der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG, wohnhaft in Ober-Mörlen

und

Herrn Dr. Martin Verlage, Vice Executive Director vwd group Technology der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG, wohnhaft in Kaiserslautern

(erneut) zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, wobei die Bestellung gemäß § 7 Ziffer 2 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der neuerlichen Amtszeit erfolgt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die erneute Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

b. Wahl der Ersatzmitglieder

Gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung der Lenz und Partner Aktiengesellschaft ist mit der Bestellung oder Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Thorsten C. Reischmann, Business Unit Director Processes & Solutions der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG, wohnhaft in Sulzbach (Taunus),

zum Ersatzmitglied des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Christian Hank zu wählen

und

Herrn Dr. Ralf Kauther, Vorstand der Vereinigten Wirtschaftsdienste AG, wohnhaft in Bonn,

zum Ersatzmitglied des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Christian Mieth zu wählen

und

Herrn Frank K. Röding, Director Technology Branch Rimpar der Vereinigten Wirtschaftsdienste AG, wohnhaft in Dettelbach,

zum Ersatzmitglied des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Martin Verlage zu wählen,

wobei die jeweilige Bestellung als Ersatzmitglied für die gleiche Dauer erfolgt, wie die (erneute) Bestellung der Herren Hank, Mieth und Dr. Verlage als Mitglied des Aufsichtsrates der Lenz und Partner Aktiengesellschaft.

Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes ist gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft jeder Aktionär berechtigt, der bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für dieses bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Dortmund, 13.08.2014

Der Vorstand

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