Leonhardt, Andrä & Partner Beratende Ingenieure VBI AG-Hauptversammlung

Leonhardt, Andrä & Partner Beratende Ingenieure VBI AG

Stuttgart

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2014

 

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein. Sie findet statt

am Freitag, den 18. Juli 2014, um 14.00 Uhr,
Besprechungszimmer 9. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.045.167,64 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1,6 Mio. (in Worten: Euro eine Million sechshunderttausend) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,6 pro Aktie zu verwenden. Nach Abzug der gesetzlichen Rücklage soll der Restgewinn (EUR 445.167,64) wird auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Hiernach wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:

„Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 2.045.167,64 wird eine Dividende iHv. EUR 1,60 je Aktie im Nennbetrag von EUR 1,00, das sind insgesamt EUR 1.600.000,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital iHv EUR 1.000.000,00, an die Aktionäre ausgeschüttet. Der Restgewinn (EUR 445.167,64) wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Hiernach werden folgende Beschlussanträge zur Abstimmung gestellt:

„Herrn Eilzer wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Herrn Jung wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Herrn Maier wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Herrn Angelmaier wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für jeweils einschlägige Zeiträume Entlastung zu erteilen.

Hiernach werden folgende Beschlussanträge zur Abstimmung gestellt:

„Herrn Dr. Andrä wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Den Herren Dr. Mailänder und Prof. Dr. Nussbaumer wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Den Herren Prof. Dr. Schuster, Dr. Kleinhanß und Prof. Dr. Spang wird für den Zeitraum ihrer jeweiligen Aufsichtsratsbestellung seit 13.05.2013 bis zum 31.12.2013 im Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfung, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Hiernach wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:

“Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfung, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt.“

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Samstag, 12. Juli 2014, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Leonhardt, Andrä & Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711-2506-205
E-Mail: HV2014 @lap-consult.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 12. Juli 2014 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 12. Juli 2014, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 12. Juli 2014 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

a.

Stimmabgabe in der Hauptversammlung

Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Die Auszählung erfolgt nach der Substraktionsmethode. Es werden die Nein-Stimmen und die Enthaltungen gezählt, demnach sind von der Gesamtzahl der anwesenden bzw. vertretenen Teilnehmer der Hauptversammlung zunächst die Enthaltungen abzuziehen, davon ist die Zahl der Nein-Stimmen zu subtrahieren. Die Differenz entspricht der Anzahl der Ja-Stimmen.

b.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Tag der Hauptversammlung unter der oben genannten Anschrift erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht.

Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Mok von der Gesellschaft benannt. Der Stimmrechtsvertreter handelt ausschließlich nach den vom Aktionär erteilten Weisungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst wird. Wortmeldungs- oder Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. Die Stimmrechtsvertreter können unter den vorgenannten Maßgaben mit dem Formular, das den Aktionären zugesandt wird, bevollmächtigt werden.

3.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen zur Tageordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht derzeit 50.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 24. Juni 2014, zu senden. Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse zu richten:

Leonhardt, Andrä & Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Leonhardt, Andrä & Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründung im Internet unter ftp://ftp.lap-consult.com veröffentlicht.
Dort sind auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. Dabei werden bis 14 Tage vor der Hauptversammlung, also 03. Juli 2014, bei der oben genannten Adresse eingehende Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung am 18. Juli 2014 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

d)

Unterlagen zur Hauptversammlung

Der Geschäftsbericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sind ab dem Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Heilbronner Straße) im Vorstandssekretariat ausgelegt und können dort eingesehen werden. Ebenfalls sind die o.g. Unterlagen unter ftp://ftp.lap-consult.com veröffentlicht und liegen während der Hauptversammlung aus.

 

Stuttgart, im Juni 2014

Der Vorstand

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