Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 25.06.2020

Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG

Stuttgart

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juli 2020

Wir laden unsere Aktionäre zur

Hauptversammlung

ein. Sie findet statt

am Freitag, den 24. Juli 2020, um 10.30 Uhr,
Besprechungszimmer 1. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 und 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die diesjährige Hauptversammlung unter gewissen Beschränkungen abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter persönlicher Anwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden als Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands sowie der Abstimmungsvertreter der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Heilbronner Str. statt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertreter) ist daher dieses Jahr leider ausgeschlossen.

Jedoch können alle Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, die diesjährige Hauptversammlung entweder im Stuttgarter Besprechungszimmer im 8. OG, wo die Hauptversammlung live übertragen wird, oder über Video-Konferenz am Arbeitsplatz verfolgen. Die Einwahlkoordinaten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären per e-mail mitgeteilt.

Alle weiteren Informationen zur Verfolgung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung von Aktionärsrechten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Hinweisen nach den Tagesordnungspunkten in dieser Einladung.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Vom Bilanzgewinn wird ein Teilbetrag in Höhe von EUR 1,7 Mio. zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,7 pro Aktie verwendet. Die Auszahlung soll am 7. August 2020 erfolgen. Der Restgewinn in Höhe von EUR 3,7 Mio. soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.

Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, also den Herren Eilzer und Jung, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, also den Herren Prof. Nußbaumer, Dr. Mailänder, Dr. Kleinhanß, Prof. Dr. Schuster und Herrn Klaiber, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen, wobei vom Vorstand nach erfolgter Satzungsänderung nur eine prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses 2019 beauftragt werden soll.

6.

Sonstiges

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000 Stück.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Donnerstag, 16. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ, in Textform bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711-2506-205
E-Mail: HV2020@lap-consult.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 16. Juli 2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 16. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 16. Juli 2020 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Rechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben die Rechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

3.

Internetseite, über die die Informationen gem. § 124 a AktG zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben, Unterlagen und Erläuterungen sind auch unter

www.lap-consult.com/s/7SziFWCS24XT39t

zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gem. § 124 a AktG sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft befinden.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl oder Stimmrechtsvertreter

Bei der Einladung können Sie auswählen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen.

a)

Briefwahl: Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Bitte nutzen hierfür die E-Mail-Adresse

HV2020@lap-consult.com

oder senden Sie Ihre Briefwahl per Brief oder Telefax an die oben genannte Anschrift. Bitte verwenden Sie hierfür das Ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Formular. Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis spätestens zum 16. Juli 2020 (24.00 Uhr (MESZ)) (Datum des Eingangs) bei der Gesellschaft unter vorstehender Anschrift eingegangen sein:

b)

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- oder Weisungserteilung: Alternativ haben Sie im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung die Möglichkeit der Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nach Maßgaben Ihrer Weisungen Ihr Stimmrecht ausüben. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Michael Müller von der Gesellschaft benannt. Bitte verwenden Sie für Ihre Weisung an den Stimmrechtsvertreter das dem Einladungsschreiben beigefügte Formular und nutzen Sie für die Übermittlung die E-Mail-Adresse

HV2020@lap-consult.com

Die mittels Vollmachts- und Weisungsformular vorgenommene Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und Erteilung von Weisungen an sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 16. Juli 2020 (24.00 Uhr (MESZ)) zugehen. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mittels Vollmachts- und Weisungsformular sind ausschließlich an die vorstehende Adresse zu richten. Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

c)

Briefwahlvotum, Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung geändert oder widerrufen werden. Bitte nutzen hierfür die E-Mail-Adresse

HV2020@lap-consult.com
5.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 50.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten:

Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, 30. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 24. April 2020, 0:00 Uhr MESZ) Inhaber der Aktien sind.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Die Gesellschaft wird gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen weiteren Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lap-consult.com/s/7SziFWCS24XT39t

veröffentlichen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, 9. Juli 2020, 24:00 Uhr MESZ, der Gesellschaft an folgende Adresse übersandt hat:

Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711-2506-205
E-Mail: HV2020@lap-consult.com

c)

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll geben. Hierfür ist per mail über E-Mail:

HV2020@lap-consult.com

ein konkret bezeichneter Widerspruch zu übermitteln.

d)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG kann jeder teilnahmeberechtigte Aktionär oder Stimmrechtsvertreter in einer Präsenzhauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Das vorstehende Auskunftsrecht besteht in der am 24. Juli 2020 stattfindenden virtuellen Hauptversammlung nicht. Auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmegesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung kein gesetzliches Auskunftsrecht, sondern eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Aktionäre können nach erfolgter Anmeldung im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an den Vorstand richten. Solche Fragen müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 22. Juli 2020, 12:00 Uhr MESZ, im E-Mail-Account

HV2020@lap-consult.com

zugehen. Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.

 

Stuttgart, im Juni 2020

Der Vorstand

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