Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG – Hauptversammlung 2016

Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG

Stuttgart

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juli 2016

 

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein. Sie findet statt

am Freitag, den 29. Juli 2016, um 08.30 Uhr,
Besprechungszimmer 9. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2015 in Höhe von € 3.809.945,24 einen Teilbetrag in Höhe von € 2.500.000,00 an die Aktionäre auszuschütten. Der Restgewinn in Höhe von € 1.309.945,24 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.

Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Beschluss zur Änderung der Firma und von § 1 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet nunmehr:

Leonhardt Andrä und Partner Holding AG

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

(1)

Die Gesellschaft führt die Firma Leonhardt Andrä und Partner Holding AG.

7.

Beschluss zur Änderung des Unternehmensgegenstands und von § 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird geändert und § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, vor allem an der Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Stuttgart, und deren Zusammenfassung unter eigener Leitung sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken und dauerhaften Kapitalanlagen;

(2)

Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die geeignet sind, die Gesellschaft im Rahmen des Gegenstands des Unternehmens zu fördern.

(3)

Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen beteiligen.“

8.

Beschluss zur Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag zwischen der Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG als übertragendem Rechtsträger und der LAP Verwaltungs AG als übernehmendem Rechtsträger

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Entwurf des Ausgliederungs- und Übertragungsvertrags zwischen der Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Stuttgart, als übertragendem Rechtsträger und der LAP Verwaltungs AG, Stuttgart, als übernehmendem Rechtsträger wird zugestimmt.“

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft 7.500 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 992.500 Stück.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Samstag, 16. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Leonhardt, Andrä und Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711-2506-205
E-Mail: HV2016@lap-consult.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 16. Juli 2016 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 16. Juli 2016, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 16. Juli 2016 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum 21. Juli 2016, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht.

Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Michael Müller von der Gesellschaft benannt. Der Stimmrechtsvertreter handelt ausschließlich nach den vom Aktionär erteilten Weisungen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können bis zum 21. Juli 2016, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

4.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 50.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten:

Leonhardt, Andrä und Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, 4. Juli 2016, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 29. April 2016, 0:00 Uhr MESZ) Inhaber der Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden – in gleicher Weise wie die Einberufung zur Hauptversammlung bekannt gemacht.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Die Gesellschaft wird gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen weiteren Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lap-consult.com/hv veröffentlichen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, 14. Juli 2016, 24:00 Uhr MESZ, der Gesellschaft an folgende Adresse übersandt hat:

Leonhardt, Andrä und Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung am 29. Juli 2016 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

d)

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die nachfolgend genannten Unterlagen zur Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Heilbronner Straße) im Vorstandssekretariat ausgelegt und können dort eingesehen werden:

Geschäftsberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahr 2015, 2014 und 2013

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Entwurf des Ausgliederungs- und Übertragungsvertrags zwischen der Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Stuttgart, als übertragendem Rechtsträger und der LAP Verwaltungs AG, Stuttgart, als übernehmendem Rechtsträger

Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG und des Vorstands der LAP Verwaltungs AG gemäß § 127 UmwG

 

Stuttgart im Juni 2016

 

Der Vorstand
Wolfgang Eilzer
Vorstandsvorsitzender
Volkhard Angelmaier
Vorstand
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