Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juli 2016
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet statt
am Freitag, den 29. Juli 2016, um 08.30 Uhr,
Besprechungszimmer 9. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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3. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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6. |
Beschluss zur Änderung der Firma und von § 1 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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7. |
Beschluss zur Änderung des Unternehmensgegenstands und von § 2 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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8. |
Beschluss zur Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag zwischen der Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG als übertragendem Rechtsträger und der LAP Verwaltungs AG als übernehmendem Rechtsträger Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft 7.500 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 992.500 Stück.
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Samstag, 16. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
Leonhardt, Andrä und Partner |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 16. Juli 2016 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 16. Juli 2016, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 16. Juli 2016 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter |
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum 21. Juli 2016, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht.
Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Michael Müller von der Gesellschaft benannt. Der Stimmrechtsvertreter handelt ausschließlich nach den vom Aktionär erteilten Weisungen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können bis zum 21. Juli 2016, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
4. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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Stuttgart im Juni 2016
Der Vorstand | |||
Wolfgang Eilzer Vorstandsvorsitzender |
Volkhard Angelmaier Vorstand |