Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG

Stuttgart

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 28. September 2018

Wir laden unsere Aktionäre zur

außerordentlichen Hauptversammlung

ein. Sie findet statt

am Freitag, den 28. September 2018, um 09.00 Uhr,
Besprechungszimmer 9. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.

Tagesordnung:

1.

Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Dipl.-Ing. Volkhard Angelmaier

Da die Zusammenarbeit mit Herrn Dipl.-Ing. Volkhard Angelmaier im Vorstand der Gesellschaft aufgrund unüberbrückbarer Zerwürfnisse nicht mehr funktioniert, wird von der Verwaltung folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:

„Dem Vorstand Dipl.-Ing. Volkhard Angelmaier wird das Vertrauen entzogen“.

2.

Sonstiges

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000 Stück.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Donnerstag, 15. September 2018, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711-2506-205
E-Mail: HV2018@lap-consult.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 15. September 2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 15. September 2018, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 15. September 2018 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum 20. September 2018, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht.

Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Michael Müller von der Gesellschaft benannt. Der Stimmrechtsvertreter handelt ausschließlich nach den vom Aktionär erteilten Weisungen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können bis zum 20. September 2018, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

4. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 50.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten:

Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, 3. September 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 28. Juni 2018, 0:00 Uhr MESZ) Inhaber der Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden – in gleicher Weise wie die Einberufung zur Hauptversammlung bekannt gemacht.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Die Gesellschaft wird gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen weiteren Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lap-consult.com/hv

veröffentlichen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, 20. September 2018, 24:00 Uhr MESZ, der Gesellschaft an folgende Adresse übersandt hat:

Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung am 28. September 2018 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

 

Stuttgart, im August 2018

Der Vorstand

Comments are closed.