Leonhardt, Andrä und Partner Holding AGStuttgartEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2018Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlungein. Sie findet statt am Freitag, den 27. Juli 2018, um 10.15 Uhr,
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1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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3. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, also den Herren Eilzer, Jung, Angelmaier und Maier für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschuss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, also den Herren Dr. Andrä, Dr. Mailänder, Prof. Dr. Nussbaumer, Prof. Dr. Schuster, Dr. Kleinhanß und Prof. Dr. Spang für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Neuwahl des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen (Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen):
Die Wahl erfolgt für die vier Erstgenannten für die Zeit ab Ende der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr beschließen wird. Die Wahl von Herrn Klaiber erfolgt aus persönlichen Gründen erst mit Beginn ab 27.09.2018. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000 Stück.
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Donnerstag, 19. Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 14. Juli 2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 14. Juli 2018, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 14. Juli 2018 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter |
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum 19. Juli 2018, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht.
Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Michael Müller von der Gesellschaft benannt. Der Stimmrechtsvertreter handelt ausschließlich nach den vom Aktionär erteilten Weisungen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können bis zum 19. Juli 2018, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
4. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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Stuttgart, im Juni 2018
Der Vorstand