Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli 2022
Wir laden unsere Aktionäre zur
Hauptversammlung
ein. Sie findet statt
am Freitag, den 22. Juli 2022, um 10.30 Uhr,
Besprechungszimmer 1. OG,
Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 |
||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, also den Herren Eilzer und Jung, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, also den Herren Prof. Nußbaumer, Dr. Mailänder, Dr. Kleinhanß, Prof. Dr. Schuster und Herrn Klaiber, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Neuwahl des Aufsichtsrats Die Verwaltung schlägt vor, dass folgende Personen – die bisherigen Mitglieder – in den Aufsichtsrat gewählt werden (informationshalber die Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen):
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Wahl des Abschlussprüfers sowie eines Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Sonstiges |
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000 Stück.
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Donnerstag, 14. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ, in Textform bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
Leonhardt, Andrä & Partner Holding AG |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 14. Juli 2022 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 14. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 14. Juli 2022 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Rechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben die Rechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
3. |
Internetseite, über die die Informationen gem. § 124 a AktG zugänglich sind |
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben, Unterlagen und Erläuterungen sind auch unter
www.lap-consult.com/hv
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gem. § 124 a AktG sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft befinden.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder Stimmrechtsvertreter
|
5. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
|
Stuttgart, im Juni 2022
Der Vorstand