LEONI AG – Berichtigung der Veröffentlichung vom 09.06.2020 – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LEONI AG
Nürnberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Berichtigung der am 9. Juni 2020 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juli 2020
Berichtigung der Veröffentlichung vom 09.06.2020
15.06.2020

LEONI AG

Nürnberg

ISIN DE 000 540888 4
Wertpapierkennnummer 540 888

Berichtigung der am 9. Juni 2020 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juli 2020

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 9. Juni 2020 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 23. Juli 2020, 10:00 Uhr (MESZ), einberufen.

Aufgrund redaktioneller Versehen im veröffentlichten Text der Einberufung wird diese wie folgt berichtigt:

1) Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 „Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat“ wird hinsichtlich der Angaben zur Amtszeit der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin für den Aufsichtsrat in den Absätzen 4 und 5 wie folgt berichtigt (Änderungen durch Unterstreichung gekennzeichnet):

„Die Bestellung als Nachfolger eines ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Satzung, vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Wahl, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Für die Nachfolge von Frau Dr. Friese-Dormann erfolgt die Bestellung also für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, des vom Aufsichtsrat festgelegten Kompetenzprofils sowie der gesetzlichen Vorgaben und gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,

Regine Stachelhaus, selbstständige Unternehmerin, wohnhaft in Herrenberg

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.“

2) Des Weiteren wird in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 8 „System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder“, dort in Abschnitt IV. der letzte Satz des vierten Absatzes wie folgt berichtigt (Änderung durch Unterstreichung gekennzeichnet):

„Innerhalb der variablen Vergütung macht der Zielbetrag LTI ca. 58 % und der Zielbetrag STI ca. 42 % aus.“

Im Übrigen bleibt die am 9. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert.

 

Nürnberg, im Juni 2020

LEONI AG

Der Vorstand

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